Unterhaltsvorschussleistungen

Kinder können Unterhaltsvorschuss erhalten wenn sie in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und hier bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Un­terhalt in Höhe des maßgeblichen Regelbetrages nach der Regelbetrag-Verordnung erhalten.

Nähere Informationen stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in einer Broschüre zur Verfügung:

Ansprechpersonen

Ihre Ansprechperson entnehmen Sie bitte der folgenden Auflistung. Die Zuständigkeit der Ansprechpersonen richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes.

Buchstabe A - Au

Ansprechpartner But - Geb

Ansprechpartner Bos - Bus, Gec - Kin

Ansprechpartner Bet - Bor, Kio - Me

N.N.
Vertretung Frau Buck / Herr Kirchhoff
uvk@kreis-tuebingen.de

Ansprechpartner Bej- Bes, Mf - Pi

Ansprechpartner Barc - Bei, Pj - Sen

Ansprechpartner Av - Barb, Seo - Z

Ansprechperson Ukraine

  
 

Jugend

Aufgabenbereich

Unterhaltsvorschusskasse

Allgemeiner Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
Unterhaltsvorschusskasse
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen

Mail: uvk@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-2117
Fax: 07071 207-6197

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Mo., Mi., Do. von 8:00 - 10:00 Uhr
Eine Vorsprache bei der Unterhaltsvorschusskasse ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Kontaktpersonen

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Unterhaltsvorschusskasse können Sie indi­viduell beraten. Gesprächstermine sollten nach Möglichkeit telefonisch vereinbart werden!

Sachgebietsleitung

Frau Buck
Raum: B3 76
Tel.: 07071 207-2173
Fax: 07071 207-92173
h.buck@kreis-tuebingen.de