Waffen- und Sprengstoffrecht

Die Zustellung der entsprechenden Erlaubnisse erfolgt über Postversand.
 
Ansonsten nehmen Sie gerne Kontakt per Email und Telefon auf (siehe rechte Spalte).

Waffenrecht

Aktuelles

Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Reutlingen zum richtigen Umgang mit Fundwaffen und -munition (98,5 KiB)

Erforderliche Unterlagen, Downloads

Bevor eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt werden kann, müssen einige Unterlagen beim Landratsamt Tübingen vorgelegt werden. Informationen zum Waffenrecht und zu den erforderlichen Unterlagen sind hier zusammengestellt:

Merkblatt zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition (71,8 KiB)

Infoblatt Waffenrecht (200,8 KiB)

Infoblatt kleiner Waffenschein (212,9 KiB)

Onlineanträge Waffenrecht

Die waffenrechtliche Erlaubnis kann auch online über service-bw beantragt werden:

Waffenbesitzkarte
Onlineantrag und Beschreibung
Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte haben und lediglich eine neue Waffe in dieser eintragen lassen möchten, können Sie das ebenfalls über den Antrag "Waffenbesitzkarte beantragen" tun.
Wählen Sie dazu an der entsprechenden Stelle im Antragsformular einfach die Option "eine Waffe in eine Waffenbesitzkarte voreintragen oder eintragen lassen" aus.

Waffenbesitzkarte im Erbfall
Onlineantrag und Beschreibung

Kleiner Waffenschein
Onlineantrag und Beschreibung

Europäischer Feuerwaffenpass
Onlineantrag und Beschreibung
Wenn Sie bereits einen Europäischen Feuerwaffenpass (EFP) haben und lediglich eine neue Waffe in diesen eintragen lassen möchten, können Sie das ebenfalls über den Antrag "EFP beantragen" tun.
Beantworten Sie dazu an der entsprechenden Stelle im Antragsformular die Frage "Besitzen Sie bereits einen europäischen Feuerwaffenpass?" mit "Ja".

Formulare Waffenrecht

Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte) (192,1 KiB)

Antrag kleiner Waffenschein (125,3 KiB)

Anzeige über erworbene Schusswaffen (40,1 KiB)

Anzeige über überlassene Schusswaffen (39,4 KiB)

Anzeige Eintrag EFP – europäischer Feuerwaffenpass (35,8 KiB)

Anzeige Austrag EFP – europäischer Feuerwaffenpass (27,5 KiB)

DSB WSV Antrag zur Bestätigung für das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe nach § 14 Abs. 3 und 5 WaffG (grün) (545,6 KiB)

DSB WSV Antrag zur Bestätigung für das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe nach § 14 Abs. 6 WaffG (gelb) (456,1 KiB)

Rechtsgrundlagen

Waffengesetz (WaffG)

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

Sprengstoffrecht

Bevor eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) erteilt werden kann, müssen verschiedene Unterlagen beim Landratsamt Tübingen vorgelegt werden. Falls die Gültigkeit der Sprengstofferlaubnis nach §27 SprengG abgelaufen ist, muss eine Neuausstellung erfolgen. 

Onlineanträge Sprengstoffrecht

Sprengstoffe: Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen
Antrag auf Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz
Onlineantrag und Beschreibung

Sprengstoffe: Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen
Antrag auf Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz
Onlineantrag und Beschreibung

Sprengstoffe: Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang, Unbedenklichkeitsbescheinigung
Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz, Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Sprengstoffverordnung
Onlineantrag und Beschreibung

Formulare Sprengstoffrecht

Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines §20 SprengG (67,9 KiB)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis §27 SprengG (150,6 KiB)

Bedürfnisnachweis zur Erlaubnis § 27 SprengG (57,8 KiB)

Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung §34 SprengVO (90,6 KiB)

Rechtsgrundlagen

Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz – SprengG)

  
 

Ordnung

Aufgabenbereich

Waffen- und Sprengstoffrecht

Allgemeiner Kontakt

Landratsamt Tübingen
Ordnung
Waffen- und Sprengstoffrecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten
Mo. und Mi. 8:00–12:00 Uhr,
Do. 8:00–12:30 und 13:30–17:00 Uhr,
Fr. 8:00–12:00 Uhr

Sekretariat

Frau Bisinger-Letzgus
Raum: A1 04
Tel.: 07071 207-3103
Fax: 07071 207-93103
k.bisinger-letzgus@kreis-tuebingen.de

Sachbearbeitung

Frau Steinmetz
Raum: A1 02
Tel.: 07071 207-3115
Fax: 07071 207-93115
f.steinmetz@kreis-tuebingen.de

Sachgebietsleitung Allgemeines Ordnungsrecht, Baurecht, Personenstands- und Ausländerwesen

N.N.
Raum: A1 03
Tel.: 07071 207-3124
Fax: 07071 207-4044
ordnung@kreis-tuebingen.de