Waffen- und Sprengstoffrecht
Im Zusammenhang mit der bestehenden Corona-Infektionsgefahr sind persönliche Vorsprachen derzeit grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung möglich.
Die Zustellung der entsprechenden Erlaubnisse erfolgt über Postversand.
Ansonsten nehmen Sie gerne Kontakt per Email und Telefon auf (siehe rechte Spalte).
Waffenrecht
Aktuelles
Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Reutlingen zum richtigen Umgang mit Fundwaffen und -munition (98,5 KiB)
Informationen und Anträge
Bevor eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt werden kann, müssen einige Unterlagen beim Landratsamt Tübingen vorgelegt werden.
- Merkblatt zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition (71,8 KiB)
- Informationen Waffenrecht (200,8 KiB)
- Infoblatt kleiner Waffenschein (212,9 KiB)
Onlineantrag Waffenrecht
Die waffenrechtliche Erlaubnis kann auch online über service-bw beantragt werden:
Onlineantrag Waffenbesitzkarte
Geben Sie für den Onlineantrag Ihren Wohnort ein.
Formulare Waffenrecht
- Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte) (192,1 KiB)
- Antrag kleiner Waffenschein (125,3 KiB)
- Anzeige über erworbene Schusswaffen (40,1 KiB)
- Anzeige über überlassene Schusswaffen (39,4 KiB)
- Anzeige Eintrag EFP – europäischer Feuerwaffenpass (35,8 KiB)
- Anzeige Austrag EFP – europäischer Feuerwaffenpass (27,5 KiB)
- DSB WSV Antrag zur Bestätigung für das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe nach § 14 Abs. 3 und 5 WaffG (grün) (545,6 KiB)
- DSB WSV Antrag zur Bestätigung für das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe nach § 14 Abs. 6 WaffG (gelb) (456,1 KiB)
Rechtsgrundlagen
Sprengstoffrecht
Informationen und Anträge
Bevor eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) erteilt werden kann, müssen verschiedene Unterlagen beim Landratsamt Tübingen vorgelegt werden. Falls die Gültigkeit der Sprengstofferlaubnis nach §27 SprengG abgelaufen ist, muss eine Neuausstellung erfolgen.
Formulare Sprengstoffrecht