Wespen und Hornissen

Sozial lebende Faltenwespen werden auch als „echte Wespen“ bezeichnet. Zu ihnen zählen die Hornisse und 7 weitere, bei uns vorkommende Arten, die nicht besonders geschützt sind. Nur zwei davon können für Haus- und Gartenbesitzer zur Plage werden: die Gemeine Wespe (Vespula vulgaris) und Deutsche Wespe (Vespula germanica). In diesem Zusammenhang weisen wir auf Folgendes hin:

  • Die ehrenamtlichen Berater / Innen sind nicht beauftragt, lästige Wespenvölker abzutöten. Dies erledigen ausschließlich Fachfirmen, die geschützte von nicht geschützten Arten unterscheiden können und von privater Seite beauftragt werden.
  • Unsere ehrenamtlich tätigen Berater / Innen sollen in unserem Auftrag beraten, die biologischen Fakten vermitteln und artgeschützte Nester nach Möglichkeit umsiedeln, wenn die Nähe zum Menschen nicht tolerierbar ist (Allergie, Psychosen etc.).
  • Das Töten nicht geschützten Arten (Gemeine Wespe und Deutsche Wespe) sollte nicht unbedingt die Regel sein – im Übrigen Firmen überlassen werden, die toxikologisch unbedenkliche Mittel verwenden. Genau deshalb haben wir 07/2007 den nachfolgend verlinkten Leitfaden verfasst und jährlich fortgeschrieben.

Weitere Informationen

Eine Liste empfehlenswerter Fachfirmen und ehrenamtlich tätiger Hornissenberater im Landkreis Tübingen können Sie als PDF-Dokument über folgenden Link aufrufen:

Informationen zu Hornissen hat die Untere Naturschutzbehörde für Sie in einem PDF-Dokument zusammengestellt, das Sie über folgenden Link aufrufen können:

  
 

Recht und Naturschutz

Aufgabengebiet

Naturschutz

Aufgabenbereich

Hornissenberatung

Kontakt und Sprechzeiten

Alle Büros des Aufgabenbereichs befinden sich im Gebäude Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen.

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Allgemeine Sprechzeiten

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