Wohnraumförderung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt entsprechend dem Leitbild "Kinderland Baden-Württemberg" Familien, Lebenspartner und Alleinerziehende mit jeweils mindestens einem Kind, junge kinderlose Paare sowie schwerbehinderte Menschen bei der Verwirklichung ihres Wunsches nach Wohneigentum, das den eigenen Wohnbedürfnissen angemessen Rechnung trägt. Hierbei werden zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen der L-Bank bereitgestellt.
Beratung Wohnraumförderung, Steuerbescheinigungen Denkmalschutz
Frau Aßmann
Raum: A1 42
Tel.: 07071 207-4017
Fax: 07071 207-4044
j.assmann@kreis-tuebingen.de
Sprechzeiten: Mo–Fr 9:00–13:00 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung
Antrag
- Wohnraumförderung: Förderung von selbst genutztem Wohneigentum
Antrag und Beschreibung
Weitere Informationen
Interessante Hinweise und Hilfen rund um das Thema "Wohnraumförderung" finden Sie sowohl auf der Website des landesweiten Bürgerinformationsportals service-bw im Themenbereich Bauen und Modernisieren unter der Rubrik Baufinanzierung und Förderungen als auch auf der Website der baden-württembergischen Landesbank:
- Baurecht
Themen im Überblick