Liegenschaftskataster - Auszug beantragen

Das Liegenschaftskataster weist landesweit flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nach. Das Liegenschaftskataster dient

  • als amtliches Verzeichnis für das Grundbuch,
  • es weist die Flurstücksgrenzen nach und
  • ist Grundlage für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr.

Wenn Sie beispielsweise einen Bauantrag stellen, ein Grundstück bei einer Bank beleihen oder eine Liegenschaft kaufen möchten, brauchen Sie in der Regel einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster in Form einer Liegenschaftskarte oder einer Liegenschaftsbeschreibung.

Sie können dazu

  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster beantragen oder
  • Einsicht in das Liegenschaftskataster bei der zuständigen Vermessungsbehörde nehmen.

Tipp: Vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie vor Ort Einsicht nehmen möchten.

Zuständige Stelle

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) stellt Auszüge aus dem Liegenschaftskataster landesweit für alle Liegenschaften (Gebäude, Grundstück, Flurstück) in Baden-Württemberg bereit. Eine Online-Beantragung ist auf der Online-Plattform möglich.

Die unteren Vermessungsbehörden der Stadt- und Landkreise und 13 Städte, denen die Vermessungsaufgabe nach dem Vermessungsgesetz übertragen wurde, sind für Auszüge aus dem Liegenschaftskatasters innerhalb ihres Kreis- beziehungsweise Gemeindegebietes zuständig.

  • Wenn sich Ihre Liegenschaft in einem Landkreis befindet:
    das Landratsamt

  • Wenn sich Ihre Liegenschaft in einem Stadtkreis oder in einer der 13 Städte (Aalen, Göppingen, Heidenheim an der Brenz, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Reutlingen, Schwäbisch-Gmünd, Sindelfingen, Singen, Villingen-Schwenningen, Tübingen, Weinheim) befindet:
    die Stadtverwaltung

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Jede Person ist berechtigt,

  • Einsicht in das Liegenschaftskataster zu nehmen und
  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zu erhalten.

Auszüge, die Eigentümerangaben erhalten, unterliegen dem Datenschutz, da Eigentümerangaben personenbezogene Daten sind. Daher können nur berechtigte Personen diese Auszüge beantragen.

Berechtigt für Auszüge mit Eigentümerangaben sind:

  • Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin selbst,
  • Personen mit berechtigtem Interesse
    Diese Person muss dafür angeben, zu welchem Zweck Sie die Auszüge benötigt.

Verfahrensablauf

Für einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster können Sie einen formlosen Antrag

  • bei der zuständigen Stelle vor Ort stellen,
  • schriftlich einreichen (Brief oder E-Mail) oder
  • Ihren Antrag online stellen.

Im Antrag müssen Sie

  • Angaben zu Ihrer Person machen,
  • angeben, welchen Auszug aus dem Liegenschaftskataster Sie benötigen und
  • für Angaben zum Eigentum ein berechtigtes Interesse darlegen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Wenn Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Angaben zum Eigentum beantragen möchten und das Flurstück nicht Ihr Eigentum ist:
    • Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt oder
    • Vollmacht des Eigentümers oder der Eigentümerin

  • Wenn eine andere Person die Kosten für diesen Antrag trägt, müssen Sie dies mit einer Erklärung dieser Person nachweisen und ihre Adresse mitteilen (Erklärung für die Kostenübernahme).

Kosten

Für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster richten sich die Gebühren nach der aktuellen Gebührenverordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Die Gebührenhöhe ist abhängig von Format und Umfang des Auszuginhalts.

Übersicht mit Gebührenbeispielen zur Orientierung:

Liegenschaftskarte

im Dateiformat PDF oder als Ausdruck

  • bis einschließlich DIN A 3: EUR 20,00
  • größer als DIN A3 bis einschließlich DIN A0: EUR 40,00

 im Dateiformat DXF, NAS

  • bis 1.000 Flurstücke: EUR 3,80 mal Zahl der Flurstücke, mindestens EUR 50,00

 Liegenschaftsbeschreibung

  • je Flurstücksnachweis oder Flurstücks- und Eigentumsnachweis (jeweils auch mit Bodenschätzung): EUR 10,00
  • je Bestandsnachweis: EUR 20,00

Freigabevermerk

Verantwortlich: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Weitere Informationen

Vermessung und Flurneuordnung

Aufgabenbereich

Liegenschaftskataster

Kontakt und Sprechzeiten

Vermessung: Bismarckstraße 110, 72072 Tübingen.

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und
13:00-16:00 Uhr,
Fr. 08:00-12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Ansprechpersonen

  
 

Abteilung Vermessung und Flurneuordnung

Vermessung: Bismarckstraße 110, 72072 Tübingen.

Lage/Anfahrt

Flurneuordnung: Schulstraße 16, 72764 Reutlingen.

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und
13:00-16:00 Uhr,
Fr. 08:00-12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Sekretariat

Frau Sulz, Frau Rentschler
Raum: A0 26
Tel.: 07071 207-4210
Fax: 07071 207-4299
vermessung@kreis-tuebingen.de

Abteilungsleitung

Herr Wank
Raum: BI 110/A0 25
Tel.: 07071 207-4201
Fax: 07071 207-4299
h.wank@kreis-tuebingen.de

Stellvertretende Abteilungsleitung

Frau Schnelle
Schulstraße 16
72764 Reutlingen
Raum: 218
Tel.: 07121 480-3080
Fax: 07121 480-1837
s.schnelle@kreis-tuebingen.de

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