Abteilung 30.1 Recht und Naturschutz
Das Sachgebiet Naturschutz nimmt alle ordnungsrechtlichen und fachlichen Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde wahr, soweit diese nicht in der Abteilung 40 Landwirtschaft aus synergetischen Gründen (LPR-Förderung, Baumdenkmale) angesiedelt sind: vgl. Landschaftspflegerichtlinie.
Besondere Aufmerksamkeit bekommt unser süddeutsches Naturerbe: FFH-Wiesen und Streuobstwiesen, die nur durch eine extensive Landbewirtschaftung langfristig zu erhalten sind. Hinzu kommt die Präventivkontrolle für Bau- und Planvorhaben aller Art, Erdbewegungen, Kleinbauten, Pflanzungen, Zeltlager, Sport- und Fun-Veranstaltungen etc. sowie die Beteiligung in allen Bauleitplan- und sonstigen Planverfahren, die Belange des Arten- und Biotopschutzes bzw. Schutzgebiete und Naturdenkmale tangieren – faktisch also alle Verfahrensarten im Innen- und Außenbereich, die bauliche oder sonstige Eingriffe (Immissionen) bewirken.
Stets prüft die UNB die Grundsätze der Eingriffsregelung (Vermeidung, Ausgleich), Fachpläne incl. E/A-Bilanz, Artenschutzprüfung und daraus resultierende cef-Maßnahmen, Plausibilität der Umsetzung incl. Unterhaltung und Erfolgskontrolle (Monitoring). In etlichen Fällen sind Biotopausnahmen, Befreiungen, Genehmigungen oder artenschutzrechtliche Ausnahmezulassungen notwendig, mit entsprechender Weichenstellung im Vorfeld des Verfahrens. Hinzu kommen Auskünfte und Beratung in allen Naturschutzangelegenheiten – insbesondere bei Bau/Planvorhaben, Fördermaßnahmen und Verträglichkeitsprüfungen – sowie eine enge Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftsbehörde (landwirtschaftliche Bauvorhaben, Förderung) und dem Landschaftserhaltungsverband Vielfalt e.V.
Ein gesondertes Aufgabengebiet bildet die Koordinierungsstelle für Planverfahren aller Art inkl. Bauleitplanung. Sie koordiniert die Stellungnahmen aller Fachabteilungen und bündelt diese zu einer gestrafften, in sich stimmigen Gesamtstellungnahme des Landratsamtes.
Das Justiziariat bietet die hausinterne Rechtsberatung für das Landratsamt.