Abteilung 30.2 Sozialrecht
Interne Rechtsberatung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes (vor allem der Abt. 20 und 21) zu Verwaltungs-, Widerspruchs- und Gerichtsverfahren sowie zur Rechts- und Vertragsgestaltung, Vertretung des Landratsamtes vor allem in Gerichtsverfahren, in denen ein Mitarbeiter mit der Befähigung zum Richteramt tätig sein muss.