Pflege-WG, ambulant betreute Wohngemeinschaften - Förderung
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.03.2018 eine Richtlinie zur Förderung ambulant betreuter Wohngemeinschaften verabschiedet.
Ziel der Richtlinie ist die Förderung des Ausbaus von ambulanten betreuten Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen, sogenannter "Pflege-WGs" im Landkreis Tübingen, als Alternative zur Pflegeheimversorgung.
Der Landkreis fördert Prozesse der Initiierung von Pflege-WGs.
Förderung
Förderrichtlinie Pflege-WGs, ambulant betreute Wohngemeinschaften
(163 KiB)Förderung von ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaften und selbstverantwortetem gemeinschaftlichem Wohnen für pflegebedürftige Menschen im Landkreis Tübingen.
Informationen zum Antragsverfahren, Fördervoraussetzungen, Art und Höhe der Förderung
Infomaterialien, Download
Infoflyer - Beratung und Unterstützung zum Aufbau ambulanter Pflege-Wohngemeinschaften im Landkreis Tübingen (1,165 MiB)
Kreisseniorenrat Tübingen e. V.
Weitere Informationen
Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen (FaWo) des Landes Baden-Württemberg
Landesarbeitsgemeinschaft ambulant betreute Wohngemeinschaften Baden-Württemberg e. V. (LABEWO)
Einblicke in den Alltag bestehender Pflege-WGs bietet der Film der AG Pflege-Wohngemeinschaften im Landkreis Tübingen:
Lehrgang zur Weiterbildung für Initiatoren, Förderer und Projektbegleiter:innen von ambulant betreuten Wohngemeinschaften (161,3 KiB)
Fortbildung für ambulante Pflegedienste zum Thema „ambulant betreute Wohngemeinschaften“ (1,672 MiB)