Anerkennung und Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten
Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI
Angebote zur Unterstützung im Alltag sollen Pflegepersonen entlasten und Pflegebedürftigen helfen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag möglichst selbständig zu bewältigen.
Der Landkreis Tübingen hat bei der Anerkennung von Unterstützungsangeboten eine wichtige Rolle.
Um interessierte Gruppen aus dem Landkreis bei der Anerkennung zu unterstützen, haben wir im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammengestellt:
Formulare und weitere Angebote
Anerkennung
Für die Anerkennung eines Angebotes, das im Landkreis Tübingen erbracht wird, ist die Koordinationsstelle für Seniorenarbeit und bürgerschaftliches Engagement zuständig.
Der Fragebogen gibt eine Orientierung, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung vorliegen.
Fragebogen zur Anerkennung (194,9 KiB)
Antragsformular zur Anerkennung (41,9 KiB)
Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und senden dies mit dem Konzept und weiteren benötigten Unterlagen (siehe Antrag) an das Landratsamt Tübingen.
Förderung
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Dies betrifft aber nur die Unterstützungsangebote nach § 45 c Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 SGB XI und Initiativen ehrenamtlich Engagierter und bürgerschaftlich Tätiger nach § 45 c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB XI.
Das Merkblatt mit näheren Informationen und das Antragsformular für die Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45c Abs. 1 Nr. 1 SGB XI und Initiativen des Ehrenamtes nach § 45c Abs. 1 Nr. 2 SGB XI sind hier bereitgestellt.
Merkblatt zur Förderung (192 KiB)
Antragsformular zur Förderung (135 KiB)
Bei Fragen zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Landkreis Tübingen steht Ihnen der Aufgabenbereich Seniorenarbeit gerne zur Verfügung.