Tiergesundheit

Geflügelpest

Geflügelpest (Aviäre Influenza) im Landkreis Tübingen: Geflügelhaltung in geschlossenen Ställen nicht mehr erforderlich

Das Geflügelpestgeschehen im Landkreis Tübingen ist aktuell zur Ruhe gekommen. In jüngster Zeit ergaben sich keine weiteren positiven Befunde bei beprobten Wildvögeln. Der letzte positive Befund im Landkreis Tübingen wurde am 19. Januar 2023 bestätigt.

Somit hat die bis zum 31. März 2023 befristete Allgemeinverfügung des Landratsamtes Tübingen zum Schutz vor der Aviären Influenza (Geflügelpest) ihre Gültigkeit verloren. Eine Haltung von Geflügel in geschlossenen Ställen bzw. Unterbringung unter benetzten Ausläufen ist seit dem 1. April 2023 nicht mehr vorgeschrieben.

Unabhängig hiervon behält die Allgemeinverfügung zur Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln zu präventiven Zwecken des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 16. Januar 2023 ihre Gültigkeit. 

Geflügelhalter und die Bevölkerung werden weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten, da in einigen baden-württembergischen Landkreisen noch immer einzelne Fälle gemeldet werden. Aufgefundene verendete oder kranke wildlebende Wasservögel, Greifvögel und Rabenvögel im Landkreis Tübingen können der Abteilung Veterinärwesen im Landratsamt Tübingen unter genauer Angabe des Fundortes gemeldet werden. Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden.

Kontakt für Meldungen:

Mail: veterinaerwesen@kreis-tuebingen.de

Tel.: 07071 207-3202

Weitere Informationen

(Meldung vom 04. April 2023)