Feinstaubplakette und Umweltzone: Ausnahmegenehmigung

Beschreibung

Umweltzonen gibt es in Baden-Württemberg bereits in vielen Städten. Jetzt dürfen dort nur noch Fahrzeuge fahren, die entweder eine Feinstaubplakette haben oder die per Gesetz oder durch die jetzt veröffentlichte Allgemeinverfügung von den Verboten ausgenommen sind oder die eine besondere Ausnahmegenehmigung der unteren Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt haben.

Immer aber gilt: Nachrüstung vor Ausnahme!

Und so gehen Sie vor:

1. Prüfen Sie, ob Sie für Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette bekommen.
2. Wenn Ihr Fahrzeug (noch) nicht die Voraussetzung für eine Plakette erfüllt, prüfen Sie, ob es eine Nachrüst-Möglichkeit gibt. Dazu befragen Sie bitte die Nachrüst-Datenbanken:

3. Wenn es derzeit noch keinen Nachrüstsatz gibt, wenden Sie sich an die Kfz-Innung Stuttgart. Dort werden solche Nachfragen gesammelt und möglicherweise eine Kleinserienproduktion von Nachrüstsätzen initiiert.

4. Sollten Sie auch auf diesem Wege nicht weiterkommen, prüfen Sie, ob Sie und Ihr Fahrzeug unter die gesetzlichen Ausnahmen fallen oder durch die Allgemeinverfügung vom Fahrverbot ausgenommen sind.

5. Erst wenn alle diese Möglichkeiten ausscheiden, überlegen Sie, ob Sie eine Einzelgenehmigung beantragen wollen. Das Verfahren erfolgt ausschließlich schriftlich. Für die Genehmigung wird eine Gebühr berechnet, die zwischen 47 und 106 € liegt. Die Ausnahmegenehmigung gilt längstens ein Jahr.

Formulare

Fördermöglichkeiten

Über die Möglichkeiten zur finanziellen Förderung der Nachrüstung und der Elektromobilität informiert das Umweltministerium:

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr und Straßen
Kfz-Zulassungsstelle
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Terminreservierung

Mo.–Mi. 7:30–12:00 und 13:00–15:00 Uhr
Do. 7:30–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:00 Uhr

Donnerstag nachmittags ist die Kfz-Zulassungsstelle von 13:00–17:30 Uhr auch ohne Terminreservierung geöffnet.

Sachgebietsleitung

Frau Kohler

Übergeordnete Stelle