Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch

Das Umlegungsverfahren ist ein förmliches Bodenordnungsverfahren. Die Rechtsgrundlage bilden die Festsetzungen im Baugesetzbuch und der dazugehörigen Durchführungsverordnung. Zweck der Umlegung ist die erstmalige Neuordnung oder die Neugestaltung eines bereits erschlossenen Gebietes im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes sowie innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zur Anpassung der Grundstücksstruktur an die Planung.

In Umlegungsverfahren werden die bei der Einleitung bestehenden "Einwurfsgrundstücke" gedanklich zu einer "Umlegungsmasse" vereinigt. Unter Aussonderung der künftigen örtlichen Verkehrs- und Grünflächen wird die ver¬bleibende "Verteilungsmasse" in der Weise neu aufgeteilt, dass nach Lage, Form und Größe zweckmäßig nutzbare "Zuteilungsgrundstücke" entstehen. Dadurch werden die Vor- und Nachteile der Planung solidarisch verteilt und das Eigentum am Grund und Boden garantiert. Das Umlegungsverfahren wird von der Umlegungsstelle (dem Umlegungsausschuss, seiner Geschäftsstelle sowie der Vermessungsabteilung des Landratsamtes Tübingen oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur) in eigener Zuständigkeit durchgeführt.

Mehr Informationen auch zum Ablauf einer Umlegung können Sie unserem Flyer Umlegung nach dem Baugesetzbuch (551,1 KiB) entnehmen.

Weitere Informationen

Vermessung und Flurneuordnung

  
 

Vermessung und Flurneuordnung

Aufgabenbereich

Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch

Kontakt und Sprechzeiten

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13:00-16:00 Uhr,
Fr. 08:00-12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

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Bodenordnung

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Fax: 07071 207-4299
r.bazlen@kreis-tuebingen.de

Sachbearbeiter

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Tel.: 07071 207-4243
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m.kleiner@kreis-tuebingen.de

Herr Wurster
Raum: A1 19
Tel.: 07071 207-4264
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j.wurster@kreis-tuebingen.de