Gewerbeaufsicht
Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz, Arbeitsschutz
Beschreibung: Aufgabenbereich Gewerbeaufsicht
Das Aufgabenfeld der Gewerbeaufsicht ist umfangreich. Hierzu gehören z.B. die Bereiche Lärmschutz, Arbeitsschutz, Betriebssicherheit, Gefahrgut, Sprengstoffe und Fahrpersonalwesen. Zu diesen Themen ist die Abteilung Umwelt und Gewerbe für die Gewerbe- und Industriebetriebe im Landkreis erster Ansprechpartner. Regelmäßige Betriebsüberwachungen sind unerlässlich.
Anlagen, die eine besondere Umweltrelevanz (z.B. Lärm, Geruch, Staub) aufweisen, müssen besonders kritisch auf ihre Umweltauswirkungen geprüft werden. Hierzu gehören z.B. umweltrelevante Industrieanlagen, Heizkraftwerke und Steinbrüche sowie Intensivtierhaltung und Schießstände. Die erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Verfahren werden von der Abteilung Umwelt und Gewerbe durchgeführt.
Aufgabenbereiche
Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz, Arbeitsschutz
- Immissionsschutz
- Erlaubnispflichtige Anlage, § 18 BetrSichV (Onlinedienst)
- Sprengung: Anzeige (Onlinedienst)
- Tätigkeit mit asbesthaltigen Materialien: Anzeige (Onlinedienst)
- Beschäftigung an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen im Jahr: Bewilligung (Onlinedienst)
- Arbeitszeitgesetz: weitergehende Ausnahme für eine Beschäftigung, § 15 Abs. 2 ArbZG (Onlinedienst)
- Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen: Bewilligung (Onlinedienst)
- Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen: Arbeitsschutz (Jugend)
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung Umwelt und Gewerbe, Sachgebiet Immissionsschutz und Gewerbeaufsicht
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Kontaktübersicht
Sachgebietsleitung
Herr Busse