Gewerberecht

Privatkrankenanstalten

Onlinedienst

Privatkrankenanstalt: Erlaubnis
Onlineantrag und Beschreibung

Bewachungsgewerbe

Bewachererlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO)

Tätigkeiten als Unternehmer im Bewachungsgewerbe (z.B. im Objekt- oder Personenschutz) dürfen Sie nur mit einer Erlaubnis ausüben. Als Bewachung gelten Tätigkeiten, die das Leben, die Freiheit, das Eigentum oder den Besitz fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen sollen, beispielsweise:

  • herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung
  • Veranstaltungsdienst
  • Fluggastkontrolle
  • Durchführung von Geld- und Werttransporten
  • Personenschutz
  • Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken und anderen Anlagen der Energieversorgung

Hinweis: Für die Tätigkeit der Beschäftigten eines Bewachungsunternehmers, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben betraut sind (Bewachungspersonal, Wachpersonen), gelten besondere Regelungen; sie benötigen keine Erlaubnis, müssen aber bestimmte persönliche Anforderungen erfüllen. Als Bewachungsunternehmer müssen sie diese Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit der zuständigen Stelle melden.

Onlinedienst

Bewachungsgewerbe: Erlaubnis
Onlineantrag und Beschreibung

Formulare, Infomaterial

Spielhallen

Erlaubnis für Spielhallen

Informationen und Formulare für Gewerbetreibende gemäß § 33 i der Gewerbeordnung und § 41 Landesglücksspielgesetz (Betreiber einer Spielhalle) stehen Ihnen als PDF-Dokumente über die nachfolgenden Links zur Verfügung:

Märkte, Messen und Ausstellungen

Festsetzung von Märkten, Messen und Ausstellungen nach §§ 64 ff. Gewerbeordnung (GewO)

Informationen über die Festsetzung von Märkten, Messen und Ausstellungen gemäß § 64 ff. der Gewerbeordnung (277,5 KiB)

Reisegewerbe

Informationen für Gewerbetreibende im Reisegewerbe nach § 55ff. Gewerbeordnung

Onlinedienst

Reisegewerbekartenpflicht: Befreiung
Onlineantrag und Beschreibung

Formulare, Infomaterial

Informationen und Erlaubnisse für Gewerbetreibende

Erteilung von Erlaubnissen und Betreuung für Gewerbetreibende nach § 34c Gewerbeordnung

Ab dem 01.03.2019 ist die Industrie- und Handelskammer für die Erteilung von Erlaubnissen und für die Betreuung von Erlaubnisinhabern gemäß § 34 c GewO zuständig.

Kontaktdaten IHK
IHK Reutlingen
Hindenburgstraße 54
72762 Reutlingen

Mail: gewerbevermittler@reutlingen.ihk.de
Tel. 07121 201-144
Fax 07121 201-4144

Industrie- und Handelskammer IHK Reutlingen

  
 

Ordnung

Aufgabenbereich

Gewerberecht

Allgemeiner Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Gewerberecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Mail: gewerberecht@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-3126
Fax: 07071 207-93126

Lage/Anfahrt

Sprechzeiten

nach Vereinbarung

Ansprechpersonen

Frau Nitzschke
Raum: A1 06
Tel.: 07071 207-3126
Fax: 07071 207-93126
j.nitzschke@kreis-tuebingen.de

Sekretariat

Frau Müller-Laux
(Bewachergewerbe)
Raum: A1 41
Tel: 07071 207-4046
Fax: 07071 207-4044
c.mueller-laux@kreis-tuebingen.de

Frau Weber 
(Spielhallen, Reisegewerbe, Märkte, Messen und Ausstellungen)
Raum: A1 04
Tel.: 07071 207-3105
Fax: 07071 207-93105
m.weber@kreis-tuebingen.de