Grundsicherung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
Aktuelles
Gestiegene Heizkosten oder Nebenkosten
Was tun, wenn der Abschlag oder die Nachzahlung nicht bezahlt werden können? Wir haben die wesentlichen Informationen auf einem Informationsblatt für Sie zusammengestellt:
- Infoblatt gestiegene Heizkosten oder Nebenkosten (133,9 KiB)
Informationen, Kontakte
Kurzbeschreibung
Sie können Grundsicherung erhalten, wenn Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die für den Rentenbeginn maßgebliche Altersgrenze erreicht haben. Weitere Voraussetzung ist, dass Ihr eigenes Einkommen und Vermögen oder das Ihres Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin nicht ausreichen.
Die Grundsicherung umfasst
- den pauschalierten Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts, z.B. für Ernährung, Kleidung, Körperpflege. Die Höhe ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen (Bedarfsgemeinschaft). Er beträgt für
- Alleinstehende/Alleinerziehende: EUR 502,00
- Ehepartner, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft: jeweils EUR 451,00
- Kinder bis Vollendung des 6. Lebensjahres: EUR 318,00
- Kinder vom 7. bis Vollendung des 14. Lebensjahres: EUR 348,00
- Jugendliche vom 15. bis Vollendung des 18. Lebensjahres: EUR 420,00
- Erwachsene mit Unterbringung in stationären Einrichtungen:
EUR 402,00 - Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt, z.B. für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, Alleinerziehende, behinderte Menschen, krankheitsbedingte kostenaufwendige Ernährung wie Diabetes
- Leistungen für Unterkunft und Heizung, soweit die Kosten angemessen sind, wenn notwendig auch Umzugskosten und Mietkautionen
- Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
Hinweis: Grundsicherung erhalten Sie auch bei stationärer Unterbringung, beispielsweise in einer Pflegeeinrichtung für Menschen mit Behinderung.
Zuständige Stelle
- wenn Sie im Stadtgebiet Tübingen wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einer Gemeinde im Landkreis Tübingen wohnen: das Landratsamt
Antrag
Onlinedienst
Der Antrag auf Leistungen der Grundsicherung kann auch online über service-bw.de gestellt werden:
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Onlineantrag und Beschreibung
Geben Sie Ihren Wohnort an und starten Sie den Antrag. Dann nur noch online ausfüllen, abschicken – fertig.
Antrag, Formulare
Die Formulare für den Antrag stehen hier auch zum Download zur Verfügung:
- Hauptantrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) (91,4 KiB)
- 1. Anlage zur Feststellung der Einkommensverhältnisse (252,7 KiB)
- 2. Anlage zur Feststellung der Vermögensverhältnisse (453,4 KiB)
- 3. Anlage: Unterkunftskosten bei Mietwohnungen/ Mietbescheinigung (341,4 KiB)
- 4. Anlage: Unterkunftskosten bei Wohneigentum (323,5 KiB)
- 5. Anlage: Unterhaltsforderungen und -ansprüche (290,9 KiB)
- 6. Anlage: Einwilligungserklärung (306,2 KiB)
- 7. Anlage: Schweigepflichtentbindung (324,6 KiB)
- 8. Anlage: Beruflicher Werdegang (78,7 KiB)
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Transparenzerklärung (166,7 KiB)
- Bescheinigung eines ernährungsbedingten Mehrbedarf (148,9 KiB)
- Checkliste (81,5 KiB)