IBB-Stelle
Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle für Menschen mit psychischer Erkrankung im Landkreis Tübingen
Am 1. Januar 2015 ist das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz in Kraft getreten, welches die Hilfen für psychisch Erkrankte regelt. Es verpflichtet die Stadt- und Landkreise zur Einrichtung einer unabhängigen Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle).
Die IBB-Stelle im Landkreis Tübingen ermöglicht psychisch kranken Menschen und deren Angehörigen einen niederschwelligen Zugang zu einem unabhängigen Beratungsangebot.
Die IBB-Stelle erteilt Auskünfte über Hilfs- und Unterstützungsangebote im Landkreis und leitet Ratsuchende bei Bedarf an geeignete Fachstellen weiter. Zudem vermittelt sie bei Beschwerden und Problemstellungen zwischen dem Psychiatrie-Erfahrenen und den psychiatrischen Einrichtungen. Die Beratung ist kostenlos.