Förderprogramm „Schnitt von Streuobstbäumen“
Informationen zum Förderprogramm "Schnitt von Streuobstbäumen":
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verlängert die sog. "Baumschnittprämie" und weitere 5 Jahre (Förderzeitraum 2020-2025). Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände Baden-Württembergs und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen.
Förderprogramm, Antrag
Regierungspräsidien Baden-Württemberg – Förderungen, Streuobst
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