Jugendhilfe im Strafverfahren

Jugendhilfe im Strafverfahren, Jugendgerichtshilfe

Beschreibung

Beratung, Unterstützung und Begleitung von straffällig gewordenen Jugendlichen (14-18 Jahre) und Heranwachsenden (18-21 Jahre) im Landkreis Tübingen.

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ...

  • führt mit den jungen Menschen im Vorfeld der Verhandlung ein Gespräch.
  • begleitet diese in Ermittlungs- (Diversion) und Strafverfahren.
  • schlägt pädagogische Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz vor, beispielsweise:
    • Täter-Opfer-Ausgleich
    • Anti-Gewalt-Training
    • Respekt-Kurs
    • sozialer Trainingskurs Sucht
    • Betreuungsweisung
    • Beratungsgespräch bei der Drogenberatung
  • leitet gegebenenfalls Maßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ein.
  • begleitet die jungen Menschen in der Hauptverhandlung und gibt während dieser einen Vorschlag über die jugendrichterliche Maßnahme ab.
  • überwacht die gerichtlich angeordneten Auflagen und stellt den Kontakt zwischen den jungen Menschen und unseren Kooperationspartnern her.
  • hält während der Haftzeit Kontakt zum Verurteilten und bereitet zu gegebener Zeit dessen Entlassung gemeinsam mit anderen Institutionen vor.
  • ist Ansprechpartner für die Eltern und Familien der jungen Menschen.

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Kontakt

Abteilung Jugend: Sachgebiet Jugendförderung / Teilhabe

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
Jugendförderung
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Kontaktübersicht

Aufgabenbereiche

Sachgebietsleitung

Frau Fehrle, Frau Ferber

Übergeordnete Stelle