Jugendhilfe im Strafverfahren
Jugendhilfe im Strafverfahren, Jugendgerichtshilfe
Beschreibung
Beratung, Unterstützung und Begleitung von straffällig gewordenen Jugendlichen (14-18 Jahre) und Heranwachsenden (18-21 Jahre) im Landkreis Tübingen.
Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ...
- führt mit den jungen Menschen im Vorfeld der Verhandlung ein Gespräch.
- begleitet diese in Ermittlungs- (Diversion) und Strafverfahren.
- schlägt pädagogische Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz vor, beispielsweise:
o Täter-Opfer-Ausgleich
o Anti-Gewalt-Training
o Respekt-Kurs
o sozialer Trainingskurs Sucht
o Betreuungsweisung
o Beratungsgespräch bei der Drogenberatung - leitet gegebenenfalls Maßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ein.
- begleitet die jungen Menschen in der Hauptverhandlung und gibt während dieser einen Vorschlag über die jugendrichterliche Maßnahme ab.
- überwacht die gerichtlich angeordneten Auflagen und stellt den Kontakt zwischen den jungen Menschen und unseren Kooperationspartnern her.
- hält während der Haftzeit Kontakt zum Verurteilten und bereitet zu gegebener Zeit dessen Entlassung gemeinsam mit anderen Institutionen vor.
- ist Ansprechpartner für die Eltern und Familien der jungen Menschen.
Infomaterial, Download
Kontakt
Abteilung Jugend: Sachgebiet Jugendförderung / Teilhabe
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
Jugendförderung
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Tel.: 07071 207-2162
Kontaktübersicht
Aufgabenbereiche
Sachgebietsleitung
Frau Fehrle, Frau Ferber