Landtagswahl

Schild auf zwei Stangen in Form eines Ortsschildes, mit Beschriftung "Landtagswahl"

Der Landtag von Baden-Württemberg wird alle 5 Jahre neu gewählt, zuletzt am 14.03.2021.

Der Landtag

Die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg werden nach einem Verfahren gewählt, dass die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet.
Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen, diese Zahl kann sich durch Überhangmandate und Ausgleichssitze erhöhen.

Wahlrecht

Wahlberechtigt für die Wahl des Landesparlaments von Baden-Württemberg ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz besitzt und am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt ist,
  • seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung in Baden-Württemberg hat,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  • im Wählerverzeichnis seiner Heimatgemeinde geführt wird.

Jeder Wahlberechtigte hat 1 Stimme.

Wahlkreiseinteilung

Gewählt wird in 70 Wahlkreisen. Die Gemeinden des
Landkreises Tübingen sind in 3 verschiedene Wahlkreise aufgeteilt.

Der Wahlkreis Nr. 62 (Tübingen) umfasst folgende Gemeinden:
Ammerbuch, Bodelshausen, Dettenhausen, Mössingen, Neustetten, Ofterdingen, Rottenburg am Neckar, Tübingen.

Der Wahlkreis Nr. 60 (Reutlingen) umfasst folgende Gemeinden des Landkreises Tübingen:
Dußlingen, Gomaringen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren

Hinweis: Für den Wahlkreis Nr. 60 ist der Landkreis Reutlingen zuständig.

Der Wahlkreis Nr. 63 (Balingen) umfasst ab der Landtagswahl 2021 folgende Gemeinden des Landkreises Tübingen:
Hirrlingen, Starzach
Hinweis: Für den Wahlkreis Nr. 63 ist der Zollernalbkreis zuständig.

Karte mit Einzeichnung der zugehörigen Gemeinden und der Einteilung in Wahlkreise
Wahlkreiskarte

Wahlergebnisse

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Eigenprüfung und Kommunalaufsicht
Geschäftsstelle der Kreiswahlleitung
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Kontaktübersicht

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