Frühe Hilfen und Kinderschutz: Mitwirkung

Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen bei der Erziehung beraten und unterstützt werden. Zudem sind Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.

Beschreibung

Bei medizinischen Fragestellungen haben die Ärztinnen des Gesundheitsamtes eine beratende Funktion für die Frühen Hilfen.

Bei Fragen des Kinderschutzes können die Ärztinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes angefragt werden.

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Gesundheit
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-3337