Plakate und Flyer, Aushang und Auslage
Ein Plakataushang kann nur nach vorheriger Genehmigung erfolgen.
Im Landratsamt Tübingen steht nur begrenzt Platz zum Aushang von Plakaten zur Verfügung. Deshalb werden nur solche Plakate ausgehängt, die sich auf kulturelle Veranstaltungen im Landkreis Tübingen beziehen oder die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Aufgaben des Landkreises stehen.