Erstattung von Schülerbeförderungskosten
Der Landkreis organisiert und finanziert wesentliche Teile der Schülerbeförderung. Das jährliche Haushaltsvolumen beträgt über 6,5 Mio €.
Für die Organisation des Schülerverkehrs im Einzelnen ist der jeweilige Schulträger zuständig, der sich mit dem Landkreis abspricht. Die Kosten für die Schülerbeförderung werden vom Landkreis erstattet. Erstattungsvoraussetzung und Eigenanteil sind geregelt in der vom Kreistag beschlossenen Satzung über Schülerbeförderungskostenerstattung des Landkreises Tübingen.
Schülermonatskarten
Informationen zum Erwerb und zur Kostenerstattung bei Schülermonatskarten sowie Anträge zur Kostenbefreiung können Sie als PDF-Dokumente über nachfolgende Links aufrufen:
Die Antragsformulare erhalten Sie natürlich auch bei den jeweiligen Schulen oder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung als dem örtlichen Schulträger.
Falls Sie Leistungen nach Sozialgesetzbuch II, nach dem 3. oder 4. Kapitel Sozialgesetzbuch XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, oder wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können Sie die Übernahme des Eigenanteils im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets beantragen. Zuständig ist hierfür die BuT-Stelle im Landratsamt.: Bildung und Teilhabe Landkreis Tübingen (BuT-Stelle)