Erstattung von Schülerbeförderungskosten

Der Landkreis organisiert und finanziert wesentliche Teile der Schülerbeförderung. Das jährliche Haushaltsvolumen beträgt über 6,5 Mio €.

Für die Organisation des Schülerverkehrs im Einzelnen ist der jeweilige Schulträger zuständig, der sich mit dem Landkreis abspricht. Die Kosten für die Schülerbeförderung werden vom Landkreis erstattet. Erstattungsvoraussetzung und Eigenanteil sind geregelt in der vom Kreistag beschlossenen Satzung über Schülerbeförderungskostenerstattung des Landkreises Tübingen.

Schülermonatskarten

Informationen zum Erwerb und zur Kostenerstattung bei Schülermonatskarten sowie Anträge zur Kostenbefreiung können Sie als PDF-Dokumente über nachfolgende Links aufrufen:

Die Antragsformulare erhalten Sie natürlich auch bei den jeweiligen Schulen oder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung als dem örtlichen Schulträger.

Falls Sie Leistungen nach Sozialgesetzbuch II, nach dem 3. oder 4. Kapitel Sozialgesetzbuch XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, oder wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können Sie die Übernahme des Eigenanteils im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets beantragen. Zuständig ist hierfür die BuT-Stelle im Landratsamt.: Bildung und Teilhabe Landkreis Tübingen (BuT-Stelle)

  
 

Verkehr und Straßen

Aufgabenbereich

Erstattung von Schülerbeförderungskosten

Allgemeiner Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr und Straßen
Schülerbeförderungskosten
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.-Mi. 08:00-12:00 Uhr,
Do. 08:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr,
Fr. 08:00-12:00 Uhr

Ansprechpersonen

Frau Knobel
Raum: C2 07
Tel.: 07071 207-4311
Fax: 07071 207-94311
m.knobel@kreis-tuebingen.de

Sachgebietsleitung

Herr Wagner
Raum: C2 03
Tel.: 07071 207-4325
Fax: 07071 207-4355
p.wagner@kreis-tuebingen.de

Schülerlistenverfahren

Frau Kissinger
Raum: C2 05
Tel.: 07071 207-4313
Fax: 07071 207-94313
c.kissinger@kreis-tuebingen.de