Herkunftsfamilie

Suche nach Herkunft - Ich bin adoptiert und möchte mehr über meine Herkunft erfahren

Junge Menschen setzen sich während ihrer Persönlichkeitsentwicklung mit der eigenen Herkunft und Lebensgeschichte auseinander.

Für den Fall, dass Sie mehr Informationen über Ihre Herkunft möchten, oder Kontakt zu Ihrer Herkunftsfamilie aufnehmen möchten, können Sie sich an uns wenden, wenn Sie im Landkreis Tübingen adoptiert worden sind.

Die Adoptionsvermittlungsstelle berät Sie bei Ihrem Wunsch, Akteneinsicht zu nehmen.

  • Adoptierte haben das Recht, mit 16 Jahren ohne Zustimmung ihrer Adoptiveltern ihre Akte einzusehen. Sie werden dabei durch eine Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle begleitet. Seit dem 1. April 2021 werden alle Adoptivfamilien im 16. Lebensjahr der Adoptierten angeschrieben und auf das Recht auf Akteneinsicht hingewiesen.
  • Adoptionsakten werden ab Geburt der Adoptierten 100 Jahre aufbewahrt.

Zur Beantragung der Akteneinsicht benötigen wir Ihre Angaben zu Ihren Herkunftsdaten (Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort). Sollten sich die Adoptionsunterlagen in unserem Archiv befinden, können wir Ihnen - am besten in einem persönlichen Gespräch - Auskunft geben. Wenn Sie noch minderjährig sind, können Auskünfte nur mit Einverständnis der Adoptiveltern erteilt werden.

Kontakt zur Herkunftsfamilie kann nur mit deren Einverständnis hergestellt werden.

Sollten Sie nicht im Landkreis Tübingen adoptiert worden sein, können wir Ihnen vielleicht eine Stelle nennen, die Ihnen weiterhelfen kann.

Sie können Ihre Anfrage zur Akteneinsicht telefonisch oder per E-Mail direkt an die Adoptionsvermittlungsstelle richten oder einen Onlineantrag stellen.

Onlinedienst

Adoption: Akteneinsicht
Onlineantrag und Beschreibung

Kontaktwunsch leiblicher Eltern und Suchanfragen von Geschwistern und anderen Verwandten

Seit dem 1. April 2021 haben leibliche Eltern das Recht, zu erfahren, wie es ihrem adoptierten Kind geht. Auch bei eine sogenannten „Inkognitoadoptionen“ wird über die Adoptionsvermittlungsstelle eine offene Kommunikation zwischen allen Beteiligten gefördert, vom Austausch per Brief bis hin zur Gestaltung von persönlichen Begegnungen.

Bei Suchanfragen von Geschwistern und anderen Verwandten übernimmt die Adoptionsvermittlungsstelle die Anfrage zur Kontaktaufnahme. Die Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle hat hier eine vermittelnde Rolle und begleitet den Prozess.

Broschüre - Die eigene Adoption verstehen

  
 

Jugend

Aufgabenbereich

Adoptionsvermittlung

Kontakt und Sprechzeiten

Die Büros des Aufgabenbereichs befinden sich im Gebäude Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen.

Sprechzeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag nur nach Vereinbarung

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Abteilung Jugend, Adoption
Tel.: 07071 207-2163
Fax: 07071 207-92163
adoption@kreis-tuebingen.de

Sekretariat

Frau La Monica
Raum: B2 66
Tel.: 07071 207-2151
Fax: 07071 207-2199
l.lamonica@kreis-tuebingen.de

Sachgebietsleitung

Frau Matejka
Raum: B1 01 
Tel.: 07071 207-2109
Fax: 07071 207-2199
h.matejka@kreis-tuebingen.de