Tierquälerei anzeigen

Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrerArt entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Bestraft wird derjenige, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.
Auch wer ein Tier quält, indem er ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt oder Schmerzen und Leiden, die lange anhalten oder sich wiederholen, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen. Auch wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie Anzeige erstatten.

Zuständige Stelle

  • die Polizei oder
  • das Veterinäramt der Unteren Verwaltungsbehörde

    Untere Verwaltungsbehörde ist,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Vorfall beobachtet.
  • Sie haben einen begründeten Verdacht.

Verfahrensablauf

Zeigen Sie Ihre Beobachtung an:

  • der nächsten Polizeidienstelle oder
  • dem zuständigen Veterinäramt

Bei Verdacht auf Straftatbestände ist die Polizei zuständig.

Das Veterinäramt überwacht, dass die Tierschutzvorschriften eingehalten werden.

Machen Sie möglichst genaue Angaben über

  • Ort
  • Zeit
  • Art des Vorfalls
  • Ablauf des Vorfalls
  • betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
  • beteiligte Personen und Zeugen (wenn bekannt)

Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

27.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

  
 

Veterinärwesen und Lebensmittel-überwachung

Aufgabenbereich

Tierschutz

Allgemeiner Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Tierschutz
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen

Mail: veterinaerwesen@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-3204
Fax: 07071 207-3299

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr,
Mo.–Do. 13:00–16:00 Uhr

Ansprechpersonen

Geschäftszimmer

Frau Bader
Raum: B0 55
Tel.: 07071 207-3203
Fax: 07071 207-3299
veterinaerwesen@kreis-tuebingen.de

Frau Herrmann
Raum: B0 55
Tel.: 07071 207-3204
Fax: 07071 207-3299
veterinaerwesen@kreis-tuebingen.de

Sachgebietsleitung

Frau Dr. Pardatscher
Raum: B0 49
Tel.: 07071 207-3220
Fax: 07071 207-3299
f.pardatscher@kreis-tuebingen.de

Stellvertretende Sachgebietsleitung

Frau Dr. Wheeler
Raum: C1 01
Tel.: 07071 207-3219
Fax: 07071 207-3299
s.wheeler@kreis-tuebingen.de

Veterinärhygienekontrolleurin

Frau Kazmaier
Raum: B0 47
Tel.: 07071 207-3229
Fax: 07071 207-3299
c.kazmaier@kreis-tuebingen.de

Veterinärhygienekontrolleurin

Frau Kutterer
Raum: C1 01
Tel.: 07071 207-3228
Fax: 07071 207-93228
u.kutterer@kreis-tuebingen.de