Jugendhilfe im Strafverfahren

Tipps für die Hauptverhandlung

Geh unbedingt zum Termin! – Ansonsten droht eine Vorführung durch die Polizei, d.h. die Polizei sucht Dich und bringt Dich zum Gericht. Schlimmstenfalls kann auch eine Verhaftung drohen.

Sei unbedingt pünktlich! – Wenn Du aus triftigen Gründen nicht rechtzeitig zu der Hauptverhandlung kommen kannst, dann teile dies sofort dem Gericht telefonisch mit.

Wenn Du erkrankst, teile dies ebenso mit und weise es mit einem ärztlichen Attest nach.

Du solltest zuvor keinen Alkohol und keine anderen Drogen genossen haben! –Es macht erstens einen schlechten Eindruck und zweitens braucht man einen klaren Kopf zum besseren Denken und für wohlüberlegte Antworten.

Ruhe bewahren! – Aufgeregt sein ist normal. Man ist ja nicht alle Tage bei Gericht. Eine provokante Redeweise führt aber zu einer schlechten Gerichtsatmosphäre.

Spreche Hochdeutsch! – d.h. nicht im breitesten Dialekt oder Akzent. Aber auch nicht verkünstelt und versuche erst gar nicht juristischen Begriffe zu verwenden, denn in der Juristensprache kennst Du Dich höchstwahrscheinlich gar nicht aus.

Weitere Informationen

Jugendgerichtshilfe, Jugendhilfe im Strafverfahren: Übersichtsseite

Kontakt

Abteilung Jugend: Sachgebiet Jugendförderung / Teilhabe

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
Jugendförderung
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

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Aufgabenbereiche

Sachgebietsleitung

Frau Fehrle, Frau Ferber

Übergeordnete Stelle