Jagdrecht, Fischerei, Wildtiere

Jagdschein

Verfahrensablauf

Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Als untere Jagdbehörde ist das Landratsamt für die Erteilung des Jagdscheines zuständig. Jagdscheine können als Jahresjagdscheine für 1 Jahr oder für 3 Jahre oder als Tagesjagdscheine für bis zu 14 aufeinander folgende Tage erteilt werden.

Die Abgabe der Anträge zur Ausstellung / Verlängerung sollten zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder direkten Einwurf in den Briefkasten beim Landratsamt Tübingen erfolgen.
Nach Bearbeitung werden die Jagdscheine zusammen mit dem Gebührenbescheid an die Antragsteller zurückgesandt.
Eine persönliche Vorsprache in der unteren Jagdbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Tel. 07071 207-3105

Onlinedienste

Formulare, erforderliche Unterlagen

Neuausstellung

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen:
  • Original Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung
  • Aktuelles Passbild
  • Nachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer des beantragten Jagdscheines mit dem Vermerk, dass die Versicherung sich verpflichtet, die Jagdbehörde zu benachrichtigen falls der Versicherungsschutz vorzeitig erlischt.
  • Kopie des Personalausweises
  • Gebührenbefreiung für Forststudenten bei Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung für einen 1-Jahres-Jagdschein

Verlängerung

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen:
  • Jagdscheinheft
  • Versicherungsnachweis - bei einer Verlängerung von 3 Jahren muss der Nachweis bis 31.03.2026 bestätigt sein
  • Gebührenbefreiung für Forststudenten bei Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung (Sommersemester 2023)

Im Rahmen der Bearbeitung überprüfen wir ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.

Gebühren

Das MLR (Ministerium für Ernährung, Ländlichem Raum und Verbraucherschutz), als oberste Jagdbehörde, erhöht im neuen Jagdjahr die Jagdabgabe nach § 28 JWMG. Die Erhöhung tritt am 01.04.2022 in Kraft und betrifft alle Anträge, welche nach dem genannten Termin eingehen.

Somit betragen die Gebühren für die Ausstellung / Verlängerung des Jagdscheines wie nachfolgend aufgeführt:

Tages-Jagdschein:
Jagdabgabe 25,00 € zuzüglich Gebühren für die Ausstellung / Verlängerung des Jagdscheins 23,00 €, Gesamt 48,00 €

Jahres-Jagdschein:
Jagdabgabe 50,00 € zuzüglich Gebühren für die Ausstellung / Verlängerung des Jagdscheins 46,00 €, Gesamt 96,00 €

Drei-Jahresjagdschein:
Jagdabgabe 150,00 € zuzüglich Gebühren für die Ausstellung / Verlängerung des Jagdscheins 92,00 €, Gesamt 242,00 €

Jugend-Jagdschein:
agdabgabe 50,00 € zuzüglich Gebühren für die Ausstellung / Verlängerung des Jagdscheins 34,00 €, Gesamt 84,00 €

Infomaterial, Download

Fischerei

Untere Fischereibehörde ist das Regierungspräsidium Tübingen und für den Fischereischein ist das für Sie zuständige Bürgermeisteramt Ihr Ansprechpartner.

Wildtierbeauftragter, Wildtiere

Wildschäden

Weitere Informationen

  
 

Ordnung

Aufgabenbereich

Jagdrecht und Fischerei

Kontakt und Sprechzeiten

Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Jagdrecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Mo., Mi. und Fr. 08:00-12:00 Uhr,
Do. 08:00-12:30 und 13:30-17:00 Uhr,
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Dienstag geschlossen.

Ansprechpersonen

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Tel.: 07071 207-3115
Fax: 07071 207-93115
f.steinmetz@kreis-tuebingen.de

Sachgebietsleitung Allgemeines Ordnungsrecht, Baurecht, Personenstands- und Ausländerwesen

N.N.
Raum: A1 03
Tel.: 07071 207-3124
Fax: 07071 207-4044
ordnung@kreis-tuebingen.de