Untersuchungsgebiet Starzach-Börstingen (Wilhelmshöhe)

Luftbild der Landschaft (Ortophoto), mit dem Umriss des Untersuchungsgebiets Starzach-Börstingen (Wilhelmshöhe)

Untersuchungsgebiet

Das Untersuchungsgebiet umfasst größtenteils die Hochfläche der Gemarkung Börstingen bis zur Gemarkungsgrenze nach Weitingen sowie die Hanglagen im östlichen Teil der Gemarkung Börstingen.

Ergebnis der Untersuchung

Das Untersuchungsgebiet weist auf der gesamten Fläche eine kleinparzellierte Flurstücksstruktur auf. Eigentumsflächen sind häufig ungünstig geformt und liegen verstreut. Zuwegungen verlaufen überwiegend auf Privatflächen und sind rechtlich nicht gesichert. Vorhandene Wege entsprechen häufig nicht den Anforderungen oder sind schadhaft. Das Gebiet weist größtenteils noch keine gültigen Landeskoordinaten auf. Eine Grenzfeststellung ist dadurch meist zeit- und kostenintensiv. In einer Flurbereinigung besteht durch ein umfassendes Flurkonzept und der Neuordnung der landwirtschaftlichen Flurstücke mit Neuvermessung die Chance diese Nutzungskonflikte zu lösen. Der Grundzuschuss der zuwendungsfähigen Ausführungskosten von Bund und Land beträgt im Untersuchungsgebiet 70%.

Neuordnung

Durch Neuordnung und Zusammenlegung können Eigentumsflächen in der Regel in der Form verbessert und zu wirtschaftlicheren Einheiten zusammengefasst werden. Unter anderem können Eigentumsflächen von verschiedenen Eigentümern auf Wunsch, unter Beibehaltung der Rechtsverhältnisse, zueinander gelegt werden. In der Regel sind dies Eigentumsflächen von Ehefrau, Ehemann und Eheleuten sowie von weiteren Verwandtschaftsverhältnissen. Eine Neuordnung der Flurstücke erfolgt auf dem Grundprinzip der Wertgleichheit von Einlage (alte Flurstücke) und Abfindung (neu zugeteilte Flurstücke). Hierzu zählen vor allem der Nutzwert, die Bodengüte, die Nutzungsart und die Entfernung zum Ort bzw. zur Hofstelle. 

Rechtliche Erschließung

Vor allem im Bereich der rechtlichen Erschließung können Vorteile für die Eigentümer erzielt werden. Aus Sicht der unteren Flurbereinigungsbehörde kann das vorhandene Wegenetz größtenteils übernommen werden und durch Modernisierung instandgesetzt werden. Fehlende Verbindungen können hergestellt werden. Bestehende Wege, die bislang über Privatflächen führen, können dem geeigneten Träger ins Eigentum und somit in den Unterhalt übertragen werden. Der Landverlust wird solidarisch von allen Eigentümern getragen.

Neuvermessung

Durch die Neuordnung wird das Gebiet mit den heutigen genaueren Messmethoden erfasst und im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) nachgewiesen. Es dient insbesondere der Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr und ist Grundlage für weitere raumbezogene Informationssysteme.

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