Zentrale Bußgeldstelle
In der Bußgeldstelle des Landratsamtes werden Ordnungswidrigkeitenverfahren aus nahezu allen Rechtsgebieten bearbeitet. Hierzu gehören vor allem Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Verkehrsverstöße sowie Fälle aus den Bereichen des Ausländer-, Fahrpersonal-, Gewerbe-, Handwerks-, Lebensmittel-, Pflegeversicherungs- und Umweltrechts.
Die Sachbearbeitung beginnt in der Regel nach Abschluss der Ermittlungen des Sachverhaltes durch die Polizei oder die Fachabteilung des Landratsamtes. Sie endet mit dem Erlass eines Bußgeld-, Verwarngeld- oder Einziehungsbescheides bzw. mit der Einstellung des Verfahrens. Nach Einlegung eines Einspruchs gegen einen Bescheid wird das Verfahren nach erneuter Prüfung eingestellt oder an das Amtsgericht zur Entscheidung abgegeben.
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