Telefonische Erreichbarkeit über folgende Führerscheinanträge,-nachfragen u.ä. bitte beachten:
Ersterteilung, Erweiterung, Ersatz, Internationaler Führerschein, Umtausch alter in neuen Führerschein, Verlängerung von Klassen C und D, Fahrgastbeförderungserlaubnis, Umschreibung ausländischer in EU-Kartenführerschein
Während der Öffnungszeiten und im Kundenkontakt, können wir Ihre Telefonate leider nicht immer entgegen nehmen. Versuchen Sie es dann bitte außerhalb der Öffnungszeiten, z.B. Montag, Dienstag und Mittwoch zwischen 13:30 Uhr und 15:30 Uhr unter Tel.-Nr.: 07071/ 207-4380 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: fuehrerschein@kreis-tuebingen.de. Wir danken für Ihr Verständnis!
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Die folgende Ausnahmeregelung gilt für Fahrerlaubnisinhaber, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Baden-Württemberg nach dem 18. Oktober 2019 begründet haben:
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg hat mitgeteilt, dass ausländische Führerscheine ab Wohnsitznahme in Deutschland ausnahmsweise 12 Monate, jedoch maximal bis zum Ablauf des 01.04.2021 gültig sind. Die Regelung nach § 29 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), dass nach Wohnsitznahme in Deutschland lediglich 6 Monate mit der ausländischen Fahrerlaubnis gefahren werden kann, wird in diesen Fällen ausgesetzt. Beantragen Sie die Umschreibung unabhängig davon bitte rechtzeitig vor Ablauf Ihres ausländischen Führerscheins bzw. rechtszeitig vor Ablauf der oben genannten Frist. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4-6 Wochen und kann, insbesondere bei ausländischen Fahrerlaubnissen von außerhalb des EU-/EWR-Raumes, in Einzelfällen auch länger ausfallen.
Hier halten wir für Sie die wichtigsten Informationen zur Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis bereit.
Für allgemeine Informationen und Hinweise klicken Sie bitte unten auf +Beschreibung.
Wenn Sie wissen möchten, welche Unterlagen Sie für eine erfolgreiche Antragstellung benötigen, klicken Sie bitte auf +Verfahren