Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landratsamt Tübingen ist bemüht, seine Internetseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:
Verlinkte Formulare, Broschüren und PDF-Dateien sind teilweise nicht barrierefrei. Wir erhöhen den Anteil barrierefreier Dokumente. Aufgrund der Menge von Dokumenten und unterschiedlicher Quellen nimmt die Arbeit daran einige Zeit in Anspruch.
Videos haben nur teilweise textliche Alternativen durch Untertitel und keine Audiodeskription. Bei neu hergestellten Videos verbessern Untertitel die Zugänglichkeit.
Informationen in Leichte Sprache und Gebärdensprache: Übersetzungen zu den Themen Navigation der Webseite und Barrierefreiheit sind beauftragt, die Informationen werden ergänzt.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.10.2023 erstellt und wird jährlich überprüft.
Die Aussagen dieser Erklärung zur Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer Selbstbewertung anhand der Kriterien für die barrierefreie Zugänglichkeit von Inhalten im Internet (Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1) und den Bestimmungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Das Landratsamt Tübingen verfolgt den Weg, Barrieren beim Zugang zu seinen Informationen und Leistungen beständig zu verringern. Mitarbeitende der Internetredaktion werden diesbezüglich geschult.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite auffallen, wenden Sie sich gerne an das Landratsamt Tübingen.
Landratsamt Tübingen
Öffentlichkeitsarbeit
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
E-Mail: internet@kreis-tuebingen.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Landratsamt Tübingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Landratsamt Tübingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.