Lebensmittelbelehrungen von Beschäftigten im Lebensmittelgewerbe nach Infektionsschutzgesetz §§ 42, 43
Alle Termine im Januar für die Lebensmittelbelehrung sind ab sofort abgesagt!!
Neue Terminanfragen nur per E-Mail unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Telefonnummer und Wohnanschrift möglich unter: lebensmittelbelehrung@kreis-tuebingen.de
Alle erstmalig im Lebensmittelgewerbe tätigen Personen benötigen eine Lebensmittelbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§§ 42, 43 IfSG) zu den gesundheitlichen Anforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln, die vor erstmaligem Arbeitsantritt nicht älter als drei Monate sein darf. Diese Erstbelehrungen sind im ganzen Bundesgebiet gültig, unabhängig in welchem Kreis oder Bundesland sie durchgeführt wurden.
Überprüfen Sie daher, ob Sie bereits im Besitz eines Erstbelehrungsnachweises sind. Nachbelehrungen werden nicht vom Gesundheitsamt durchgeführt, sondern müssen regelmäßig vom Arbeitgeber veranlasst werden.
Eine Teilnahme im Gesundheitsamt Tübingen ist nur möglich, wenn Sie:
- im Landkreis Tübingen wohnen
- die deutsche Sprache verstehen (andernfalls muss ein Dolmetscher mitgebracht werden, den Sie bitte anmelden)
- sich vorab online oder telefonisch angemeldet haben
Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung sowie einen eigenen Kugelschreiber zur Belehrung mitzubringen!
Bitte bringen Sie einen Personalausweis oder Reisepass zur Vorlage mit.
Am Tag der Belehrung erhalten Sie eine Rechnung/ einen Gebührenbescheid. Bitte überweisen Sie den Betrag im Anschluss der Lebensmittelbelehrung von 33,00 € auf das angegebene Konto der Rechnung.
Die Belehrung dauert inklusive Anmeldung 2 Stunden.
Bitte kommen Sie am Tag der Lebensmittelbelehrung in das Landratsamt Tübingen, Bürgerbüro (Eingangsbereich rechts)
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Personen die ein Praktikum, Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst absolvieren oder ehrenamtlich beschäftigt werden, müssen bei der Anmeldung eine Bestätigung vom zukünftigen Arbeitgeber/ Träger vorlegen. Kann uns diese vor der Belehrung nicht vorgelegt werden, ist der volle Betrag von 33,00€ zu entrichten oder ein neuer Belehrungstermin zu vereinbaren.
- Bei Anmeldung eines Minderjährigen: Einverständniserklärung für Minderjährige (30,6 KiB)
Gebühren
Achtung: Ermäßigung oder Kostenfreiheit nur gegen Vorlage eines Nachweises
Gewerblich | 33 € |
Ehrenamt, Schulpraktikanten, BUFDI`s, FSJ-ler o.ä. |
kostenfrei |
Sofern Sie nicht von den Gebühren befreit sind, erhalten Sie am Tag der Belehrung einen Gebührenbescheid/ eine Rechnung. Bitte überweisen Sie den Betrag von 33,00€ nach der Belehrung auf das angegebene Konto der Rechnung.
Die Belehrung dauert inklusive Anmeldung 2 Stunden.
Bitte kommen Sie am Tag der Belehrung in das
Landratsamt Tübingen, Bürgerbüro (Eingangsbereich rechts)
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Weitere Informationen
- Merkblatt Infektionsschutz bei Vereinsfesten
- Merkblatt Belehrung – Deutsch (50,3 KiB)
- Merkblatt Belehrung – Fremdsprachen (149,6 KiB)
- Datenschutzerklärung (11,5 KiB)