Bildung und Teilhabe (BuT)

Bildungspaket: Leistungen für Bildung und Teilhabe

Wichtiger Hinweis

Aus personellen Gründen ist der Bereich Bildung und Teilhabe bis voraussichtlich Anfang Mai nur eingeschränkt erreichbar. Eine persönliche oder telefonische Vorsprache ist nur dienstags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 8 bis 12 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr möglich.

Über das zentrale Postfach
bildungspaket@kreis-tuebingen.de
können jederzeit Fragen gestellt oder Nachweise eingereicht werden.

Anträge in Papierform können während der allgemeinen Sprechzeiten der Abteilung (Montag bis Freitag 8–12 Uhr und zusätzlich Donnerstag 14–16 Uhr) im Sekretariat (Raum A303) abgegeben werden.

Beschreibung

Kennen Sie schon die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT)?

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch Bildungs- und Teilhabepaket genannt, dienen dazu, Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen finanziellen Mitteln zu unterstützen. Sie sollen einen Beitrag zu einem erfolgreichen Schulbesuch leisten und eine aktive Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in Sport, Kultur und Gesellschaft ermöglichen.

Infomaterial, Download

Antrag, Formulare

Der Antrag liegt auch in den Bürgermeisterämtern der Städte und Gemeinden aus oder kann von uns zugesandt werden.

Formular in ukrainischer Sprache / Заява

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe /
Заява на допомогу в освіті та участь (PDF/218 KB)

Formular: Deutsch und Ukrainisch

Vorlagen und Formulare für Kooperationspartner:innen und ehrenamtliche Unterstützer:innen

Nachfolgend finden Sie nützliche Vorlagen und Formulare, u.a. für die Geltendmachung von erbrachten Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets:

Voraussetzungen

Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruchsvoraussetzung ist der laufende Bezug einer der folgenden Leistungen:

  • Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II,
  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII,
  • Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG).

Bedarfe für Bildung erhalten in der Regel Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Verfahrensablauf

Welche Leistungen gibt es?

Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes die Kostenübernahme für:

  • eintägige Schul- und Kitaausflüge (z.B. Kosten für Fahrkarte, Eintritt, Führungen, etc.)
  • mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen (tatsächlich anfallende Kosten für z.B. Abschlussfahrten),
  • Pauschale für den persönlichen Schulbedarf (insgesamt 174 Euro je Schuljahr),
  • die notwendige Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (z.B. Kosten für Schülermonatskarte),
  • außerschulische Lernförderung (tatsächliche Kosten – nach individuellem Bedarf),
  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächlich anfallende Kosten),
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Mitgliedsbeiträge im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich = 180 Euro Jahresbudget).

Wie können die Leistungen beantragt werden?

Die Formulare zur Beantragung der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie im Jobcenter Tübingen, bei den Wohngeldstellen des Landkreises, bei den Rathäusern Ihrer Wohngemeinde und beim Landratsamt Tübingen. Das Antragsformular inklusive Anlagen steht auf dieser Seite zum Ausdrucken bereit.

Wenn Sie noch weitere Fragen zu den Leistungen oder dem Antragsverfahren haben, rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine Mail.

Fristen

Die Bedarfe des Bildungs- und Teilhabepakets müssen in der Regel 12 Monate nach ihrer Entstehung geltend gemacht werden.

Kosten

Keine.

Bearbeitungsdauer

Durch die Vorlage vollständiger Antragsunterlagen und die Übermittlung notwendiger Nachweise können Sie uns unterstützen, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten.

Sonstiges

Vergünstigungen mit der KreisBonusCard

Wussten Sie schon, dass viele Anbieter oder Vereine Vergünstigungen für Inhaber:innen der KreisBonusCard (Junior) anbieten? So sparen Sie womöglich doppelt: von der Reduzierung des Mitgliedsbeitrages und der finanziellen Unterstützung durch Bildung und Teilhabe.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Sachgebiet 4
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Kontaktübersicht

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