Fragen zu Corona
Auf dieser Seite finden Sie viele Informationen zum Corona-Virus. Darüber hinaus gehende Antworten erhalten Sie unter:
- E-Mail Covid-Fragen@kreis-tuebingen.de
- Telefon 07071 207-3600, Mo. - Fr. von 8:30 - 12:00 Uhr
Bitte hören Sie sich die Ansage bis zum Ende an.
- Antragstellung zur Entschädigung für Verdienstausfall bei Quarantäne oder fehlender Kinderbetreuung nach § 56 IfSG unter www.ifsg-online.de
Bei Symptomen
Sie haben gesundheitliche Beschwerden die auf Corona hinweisen könnten? Wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin/Ihren Arzt.
Wichtige Informationen in Kürze finden Sie im folgenden Merkblatt:
Positiver Test - was tun?
Mit der grafischen Darstellung gibt das Landratsamt Tübingen einen schnellen Überblick (Stand 16.11.2022):
Infoblatt "Mein Test ist positiv - was tun?" - Vorgehen nach Testung (682,1 KiB)
Testmöglichkeiten
Testmöglichkeiten im Landkreis Tübingen
Corona-Verordnung Absonderung
Isolation und Quarantäne - Regelungen des Sozialministeriums
Häufig gestellte Fragen zum Testen
Antworten auf Fragen - Infoseite des Sozialministeriums, mit Merkblättern zum Handeln bei positivem Test
Impfung
Impfmöglichkeiten im Landkreis Tübingen
Corona-Impfung
Fragen und Antworten - Chatbot Corey
Fragen zu Testkriterien, Corona-Verordnungen und vieles mehr können Sie hier stellen (Chatbot Corey des Innenministeriums Baden-Württemberg):
Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Fallzahlen, aktuelle Stufe und Entwicklungen
Aktuelle Fallzahlen und Inzidenzen
Hier finden Sie die aktuellen Inzidenzen:
Die Virusnachweise werden an das Kreisgesundheitsamt von den Laboren und auch von Ärzten und Schnellteststationen übermittelt. Der Landkreis Tübingen muss alle positiven Befunde – also neben den positiven PCR-Tests auch positive Antigenschnelltests – an das Landesgesundheitsamt (LGA) melden. Von dort werden die Zahlen erfasst und elektronisch an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt.
Aktuelle Fallzahlen und Inzidenzen für alle Landkreise in Baden-Württemberg
Das Landesgesundheitsamt veröffentlicht im Rahmen seiner Lageberichte die aktuellen Fallzahlen und Inzidenzen für alle Landkreise. Diesen Bericht können Sie beim Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg abrufen.
Corona-Verordnung
Corona-Verordnung Baden-Württemberg
Aktuelle Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg
Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Französisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Ukrainisch.
Impfung, Impftermine
Impfmöglichkeiten
Corona-Schutzimpfungen stehen seit Ende 2020 zur Verfügung. Sie verringern das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und können vor schweren Verläufen von COVID-19 schützen.
Arztpraxen - Suche
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Impfterminportal Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg
Deutsch, Englisch
www.dranbleiben-bw.de
Corona-Impfung, Impfmöglichkeiten - Infoseite des Sozialministeriums Baden-Württemberg
Deutsch, Englisch, Arabisch, Französisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch, Ukrainisch
Corona-Impfung
Infoseite zu den Impfmöglichkeiten
Test und Behandlung
Positiver Test - Was tun
Positiver Test – was tun?
Wenn Ihr Schnelltest positiv ist, kann das Ergebnis mit einem PCR-Test im Labor überprüft werden. Bei einem positiven Selbsttests oder einem überwachten selbst durchgeführten Test können Sie zur Überprüfung entweder einen PCR-Test oder einen Antigenschnelltest (z.B. in einem Testzentrum) durchführen lassen. Falls Sie für später eine Genesenenbescheinigung erhalten möchten, ist es jedoch weiterhin notwendig, dass die Testung auf einem PCR-Test (oder Vor-Ort-PCR-Test) beruht.
Teststellen finden Sie in den Rubriken „Testmöglichkeiten PCR-Tests“ und „Testmöglichkeiten Antigen-Schnelltests“.
Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind, werden seit dem 05.11.2021 nicht mehr vom Gesundheitsamt kontaktiert.
Alle Informationen zum Vorgehen finden Sie im folgenden Merkblatt.
Mit der grafischen Darstellung gibt das Landratsamt Tübingen einen schnellen Überblick (Stand 16.11.2022):
Infoblatt "Mein Test ist positiv - was tun?" - Vorgehen nach Testung (682,1 KiB)
Corona-Verordnung Absonderung
Isolation und Quarantäne - Regelungen des Sozialministeriums
Häufig gestellte Fragen zum Testen
Antworten auf Fragen - Infoseite des Sozialministeriums, mit Merkblättern zum Handeln bei positivem Test
Musterformular für zur Meldung nach Infektionsschutzgesetz verpflichtete Einrichtungen:
Meldeformular: Bescheinigung über das Vorliegen eines SARS-CoV-2 Antigentests (139,5 KiB)
Testmöglichkeiten PCR-Tests
Testmöglichkeiten PCR-Tests
Bei Einreisen in einige Länder ist in einigen Fällen inzwischen ein PCR Test nötig. Der ID now Test ist hierfür unter Umständen nicht ausreichend.
Bitte denken Sie daran, das selbstständig über Ihr Einreiseland zu klären.
PCR-Tests können bei vielen Hausärzten und bei folgenden Teststellen durchgeführt werden (ohne Garantie für Vollständigkeit und Aktualität):
- Pharmaphant Apotheke am Europaplatz Tübingen (ID now PCR-Äquivalent-Test)
www.pharmaphant.de - CeGat (Teststelle derzeit am Festplatz in Tübingen)
www.cegat.de/diagnostik/corona-diagnostik/corona-akutdiagnostik/ - Praxis Dr. Lisa Federle, Österberg Tübingen (ID now PCR-Äquivalent-Test)
Praxis Dr. Federle - Testcenter 123, Wohlboldstraße 6, 72072 Tübingen-Derendingen
- Testzentrum Heller, Ammertalbahnstraße 20, 72070 Tübingen (ID now PCR-Äquivalent-Test)
- Ecolog (bei Lidl), 72108 Rottenburg
www.lidl.de/c/corona-testzentren/s10007809 - Beauty Lounge by Shem, Königstraße 45, 72108 Rottenburg
- Uniclaro, Gemeindehalle Ofterdingen, Mössinger Straße 9, 72131 Ofterdingen
www.uniclaro-testzentren.com - Pharmaphant, Freiherr-vom-Stein-Straße 16, 72116 Mössingen (ehemal. Kreissparkassen-Filiale).
www.moessingen.de/schnelltest
Testmöglichkeiten Antigen-Schnelltests
Antigen-Schnelltest-Möglichkeiten
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung, wo Sie Schnelltests durchführen lassen können (ohne Garantie für Vollständigkeit und Aktualität).
Wichtig: Nutzen Sie Schnelltestangebote nur, wenn Sie keine Symptome (= Krankheitsanzeichen) haben, die auf eine Infektion hindeuten. Bei Symptomen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Hausarzt (unbedingt vorher anrufen, nicht einfach hingehen!).
Generell gilt: Falls ein Schnelltest durchgeführt wird und dieser positiv ausfällt, kann das Ergebnis durch einen negativen PCR-Test entkräftet werden.
Schnelltests können durchgeführt werden:
- bei vielen Hausärzten
- in manchen Apotheken: www.lak-bw.de/service/patient/antigen-schnelltests.html
- Auf den Internetseiten der Kreisgemeinden und in den jeweiligen Amtsblättern finden Sie weitere Teststellen:
In weiteren Gemeinden bietet das DRK Schnelltests an (im Internet zu finden über die Suchbegriffe DRK + „gewünschte Gemeinde“ + Corona + Test)
Bescheinigungen für Schnelltests:
Die Bescheinigung eines negativen Schnelltests darf nur eine offizielle Teststelle oder der Arbeitgeber ausstellen (der Arbeitgeber muss dies aber nicht).
Corona am Wochenende
Wer hilft am Wochenende weiter?
Was mache ich, wenn ich am Wochenende Symptome bekomme oder wenn die Warn-App ein erhöhtes Risiko (rot) anzeigt?
Erste Maßnahmen:
- reduzieren Sie Ihre Kontakte
- machen Sie einen Test
Der Test kann von Hausärzten sowie bei den Teststellen (Listen siehe oben) durchgeführt werden.
Testmöglichkeiten
Regionale Teststellen
Bereitschaftsdienste und Notdienste
Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen wählen Sie 116117 oder bei lebensbedrohlichen Notfällen 112.
Unsere Hotline ist am Wochenende nicht besetzt. Gerne können Sie diese am Montag ab 8.30 Uhr wieder erreichen. (Tel. 07071/207-3600)
Corona-Warn-App
Erste Maßnahmen wenn die App ein erhöhtes Risiko anzeigt:
- reduzieren Sie Ihre Kontakte
- machen Sie einen Test
- achten Sie auf Symptome
Corona-Warn-App der Bundesregierung
Was mache ich, wenn die Corona-Warn-App ein erhöhtes Risiko (rot) anzeigt?
Erste Maßnahmen:
- reduzieren Sie Ihre Kontakte
- machen Sie einen Test
Der Test kann von Hausärzten sowie bei den Teststellen (Listen siehe oben) durchgeführt werden.
Testmöglichkeiten
Regionale Teststellen
Bei Symptomen
Sie haben gesundheitliche Beschwerden, die auf Corona hinweisen könnten? Wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin/Ihren Arzt.
Bereitschaftsdienste und Notdienste
Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen wählen Sie 116117 oder bei lebensbedrohlichen Notfällen 112.
Weiterführende Informationen
Für technische Fragen zur Corona Warn App: Kostenlose Rufnummer: +49 (0)800 754 000 1
Sprachen: Deutsch und Englisch.
Nachweise für geimpfte, genesene und getestete Personen
FAQ zu Nachweisen für geimpfte und genesene Personen
Ein digitales Zertifikat können sich geimpfte und genesene Personen sowohl in Apotheken als auch auf Anfrage hin bei impfenden Arztpraxen ausstellen lassen.
Für die Ausstellung eines digitalen Zertifikats wird ein Impfnachweis wie dem gelben Impfbuch und ein amtlicher Lichtbildausweis benötigt.
Fragen und Antworten zu Nachweisen für geimpfte und genesene Personen gibt es auf der Seite des Robert-Koch-Instituts und der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Reiserückkehr, Einreise aus dem Ausland
Hinweise für Einreisende aus dem Ausland
Bitte beachten Sie das folgende Informationsblatt, wenn Sie in einem Virusvariantengebiet waren:
Als Virusvariantengebiete gelten Gebiete, in denen
- eine besorgniserregende Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet aufgetreten ist, die in Deutschland nicht verbreitet ist und bei der anzunehmen ist, dass von ihr ein besonderes Risiko ausgeht.
- eine besorgniserregende Variante aufgrund bestimmter Anhaltspunkte aufzutreten droht.
Hinweise für Einreisende aus dem Ausland (128,2 KiB)
Nach aktueller Rechtslage ist keine Einreiseanmeldung mehr nötig.
Arbeitsrechtliche Fragen / Unterstützung für Unternehmen
Verdienstausfall
- Informationen (auch zu den Anspruchsvoraussetzungen) und Formulare finden Sie unter www.ifsg-online.de
Kredite und Überbrückungshilfen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- KfW-Corona-Hilfen: Kredite für Unternehmen
Über einen KfW-Schnellkredit, der sich an Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern richtet, gibt es hier Informationen
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/ - Überbrückungshilfen für Unternehmen
Hilfsangebote / Soziale Unterstützung
Corona-Infos der Städte und Gemeinden im Landkreis Tübingen
Kinderbetreuung und Einkaufshilfe
Wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnortgemeinde.
Weiterführende Links zu den Kinderbetreuungseinrichtungen im Landkreis Tübingen finden Sie auch auf der Internetseite des Landratsamts Tübingen
Informationen für Menschen mit Behinderung
Informationen zum Corona-Virus und zur Corona-Impfung von Aktion Mensch
Mehrsprachige Informationen / Multilingual information
Mehrsprachige Informationen von tünews INTERNATIONAL; Multilingual information from tünews INTERATIONAL, معلومات بعدة لغات مختلفة من تونيوز الدولية ;اطلاعات به چندین زبان متفاوت از آژانس خبری بین المللی تونیوز
- Pressemitteilung tünews ONLINE viersprachig über Corona (110,1 KiB)
- Informationen über das Corona-Virus erscheinen auf der Homepage www.tunewsinternational.com in den Sprachrubriken "Corona Information".
- tünews INTERNATIONAL ist auch auf Facebook zu finden unter @tunewsinternational
Studien
Weitere Informationen
Wichtige Telefonnummern und Kontakte
- Corona-Hotline des Landes Baden-Württemberg
Tel. 0711 904-39555
Mo - Fr 9:00 - 18:00 Uhr - Internationale Corona-Hotline des Landes Baden-Württemberg
In Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch:
Tel. 0711 410 11160
Mo - Fr 9:00 - 17:00 Uhr - Bundesministerium für Gesundheit
Tel. 030 346 465 100
Mo - Do 8:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00 - 12:00 Uhr - Corona-Hotline Landratsamt Tübingen
Tel. 07071 207-3600
Mo - Fr 8:30 - 12:00 Uhr - Ärztlicher Bereitschaftsdienst - bei akuten gesundheitlichen Beschwerden und für Fragen zum Impfen
Tel. 116 117
Auskunft bei akuten gesundheitlichen Beschwerden, für Fragen zum Impfen, bei der Suche nach einer ärztlichen Behandlung. Ebenso werden Termine für psychotherapeutische Akutbehandlungen vermittelt.
Eine allgemeine Beratung zu Corona wenn Sie keine Krankheitsanzeichen haben (z.B. Fragen wegen Reiserückkehr) findet hier NICHT statt.
Die Telefonnummer ist rund um die Uhr erreichbar – 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Der Anruf ist kostenfrei – egal, ob über Festnetz oder mit dem Mobiltelefon.
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg - Corona-Anlaufstellen - Notrufnummer
Wichtig: Bei Notfällen rufen Sie bitte die Notrufnummer 112 an. - Corona-Angst-Krisentelefon
Corona-Angst-Krisentelefon beim Zentrum für Psychische Gesundheit der Uniklinik Tübingen
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie und Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie:
Tel. 07071 29 62500, Mo - Fr 10:00 – 12:00 Uhr, Di - Do 14:00 – 16:00 Uhr
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie:
Tel. 0174 323 85 12, Mo, Di, Do 12:00 – 14:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Beratungsgespräche auf eine Dauer von ca. 20 Minuten beschränkt sind. - Agentur für Arbeit Reutlingen
Tel. 07121 309 900
Tel. 0800 4 555 500 für Arbeitnehmer
Tel. 0800 4 555 520 für Arbeitgeber - Jobcenter Landkreis Tübingen
Tel. 07071 5652 0
Mo - Do 7:00 – 17:00 Uhr
Fr. 7:00 – 15:00 Uhr - Jobcenter Reutlingen
Tel. 07121 309 901 oder 07121 309 577
Hygienemaßnahmen
Das Robert-Koch-Institut (RKI) rät: Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (mind. 1,5 m) auch vor einer Übertragung des neuen Corona-Virus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten. Kurz zusammengefasst hilft die
AHA+L+A-Regel
Abstand halten,
Hygiene beachten,
im Alltag Maske tragen sowie
regelmäßiges Lüften und
die Corona-Warn-App nutzen!