Gemeinschaftseinrichtungen: Kindertageseinrichtungen, Schulen
Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertageseinrichtungen (§ 33 IfSG)
Beschreibung
Kindertageseinrichtungen, Schulen
Zweck des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und Ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Der sechste Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes enthält besondere Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen.
Die notwendige Mitwirkung, Zusammenarbeit sowie Eigenverantwortung der TrägerInnen und LeiterInnen von Gemeinschaftseinrichtungen, sowie des Einzelnen spielt bei der Prävention übertragbarer Krankheiten dabei eine große Rolle.
Meldewesen
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Diese können Sie uns entweder per E-Mail oder Fax zusenden.
E-Mail: infektionsschutz@kreis-tuebingen.de
Fax: 07071 207-3331
In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter
Tel.: 07071 207-3330
Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtung
Infomaterial zu relevanten Infektionskrankheiten
- Erregersteckbriefe der BZgA
Informationsmaterial für Einrichtungen sowie Eltern zum Download.
Sprachen: Deutsch, Arabisch, Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch
Allgemeine Infos zur Hygiene in Einrichtungen
Kontakt
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 13:00–16:00 Uhr
Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung