Gemeinschaftseinrichtungen: Kindertageseinrichtungen, Schulen

Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertageseinrichtungen (§ 33 IfSG)

Beschreibung

Kindertageseinrichtungen, Schulen

Zweck des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und Ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Der sechste Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes enthält besondere Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen.

Die notwendige Mitwirkung, Zusammenarbeit sowie Eigenverantwortung der TrägerInnen und LeiterInnen von Gemeinschaftseinrichtungen, sowie des Einzelnen spielt bei der Prävention übertragbarer Krankheiten dabei eine große Rolle.

Meldewesen

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Diese können Sie uns entweder per E-Mail oder Fax zusenden.
E-Mail: infektionsschutz@kreis-tuebingen.de
Fax: 07071 207-3331
In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter
Tel.: 07071 207-3330

Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtung

Infomaterial zu relevanten Infektionskrankheiten

  • Erregersteckbriefe der BZgA
    Informationsmaterial für Einrichtungen sowie Eltern zum Download.
    Sprachen: Deutsch, Arabisch, Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch

Allgemeine Infos zur Hygiene in Einrichtungen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Gesundheit
Infektionsschutz und Gesundheitsschutz
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-3331

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 13:00–16:00 Uhr
Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung

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