Arbeitsplatzwechsel bei einer Arbeitgeberbindung

Voraussetzungen

Unter bestimmten Voraussetzungen, können Ausländerinnen und Ausländer eine Arbeitgeberbindung erhalten. Sie können somit nicht ohne weiteres den Arbeitgeber wechseln, sondern müssen zuvor bei der Ausländerbehörde anfragen und eine entsprechende Änderung auf dem Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel vornehmen lassen. Hierzu erfolgt eine Anfrage bei der Bundesagentur für Arbeit seitens der Ausländerbehörde. Für die Anfrage ist die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis erforderlich. Reichen Sie die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bei der Ausländerbehörde ein.

Bei einer rechtmäßigen versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet von 2 Jahren bedarf es keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Dies muss jedoch auf dem Aufenthaltstitel entsprechend vermerkt werden.

Formular

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Ausländerbehörde
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
oder Tel. 07071 207-3153
Fax: 07071 207-93133

Kontaktübersicht

Für persönliche Vorsprachen ist eine Terminvereinbarung mit Ihrer Ansprechperson erforderlich. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:

Übergeordnete Stelle