Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium
Voraussetzungen
Als ausländischer Absolvent oder Absolventin einer deutschen Hochschule können Sie im Anschluss an Ihr Studium eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen.
Die gesuchte Erwerbstätigkeit muss eine solche sein, zu der Sie aufgrund Ihrer Qualifikation befähigt sind. Die angestrebte Erwerbstätigkeit kann auch eine selbständige Tätigkeit sein.
Diese Aufenthaltserlaubnis kann für bis zu 18 Monate erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis dient nur dem einmaligen Zweck der Arbeitssuche und kann über diesen Höchstzeitraum nicht verlängert werden.
Während der Arbeitssuche ist jede Erwerbstätigkeit gestattet und bedarf keiner Erlaubnis.
Verfahrensablauf
Nach Abschluss Ihres Studiums müssen Sie sich an Ihre Ausländerbehörde wenden und einen neuen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche beantragen, wenn Sie noch keinen Arbeitsplatz gefunden haben.
Antrag, erforderliche Unterlagen
- Gültiger Reisepass
- Visum, soweit erforderlich
- Aktuelles biometrisches Foto
- Nachweis über den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag
- Aktueller Kontoauszug über Miethöhe
Weitere Informationen
Kontakt
Kontaktübersicht
Für persönliche Vorsprachen ist eine Terminvereinbarung mit Ihrer Ansprechperson erforderlich. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens: