Fragen zu Corona

Auf dieser Seite finden Sie viele Informationen zum Corona-Virus. Darüber hinaus gehende Antworten erhalten Sie unter:

  • Antragstellung zur Entschädigung für Verdienstausfall bei Quarantäne oder fehlender Kinderbetreuung nach § 56 IfSG unter www.ifsg-online.de

Bei Symptomen

Sie haben gesundheitliche Beschwerden die auf Corona hinweisen könnten? Wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin/Ihren Arzt.

Testmöglichkeiten

Ab dem 01.03.2023 gibt es an Teststationen keine kostenfreien Bürgertests mehr. In Arztpraxen können weiterhin kostenfreie Tests durchgeführt werden, wenn dies aus ärztlicher Sicht erforderlich ist. Bitte rufen Sie bei Symptomen vorab in der Praxis an.

Impfung

Impfmöglichkeiten im Landkreis Tübingen
Corona-Impfung

Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Fallzahlen und Entwicklungen

Aktuelle Fallzahlen und Inzidenzen

Hier finden Sie die aktuellen Inzidenzen:

Die Virusnachweise werden an das Kreisgesundheitsamt von den Laboren und auch von Ärzten und Schnellteststationen übermittelt. Der Landkreis Tübingen muss alle positiven Befunde – also neben den positiven PCR-Tests auch positive Antigenschnelltests – an das Landesgesundheitsamt (LGA) melden. Von dort werden die Zahlen erfasst und elektronisch an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt.
 

Aktuelle Fallzahlen und Inzidenzen für alle Landkreise in Baden-Württemberg

Das Landesgesundheitsamt veröffentlicht im Rahmen seiner Lageberichte die aktuellen Fallzahlen und Inzidenzen für alle Landkreise. Diesen Bericht können Sie beim Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg abrufen.


Corona-Verordnung

Corona-Verordnung Baden-Württemberg

Zum 1. März 2023 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus aufgehoben.
Corona-Verordnung

Bis zum 7. April 2023 besteht laut bundesweit gültigem Infektionsschutzgesetz weiterhin eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in medizinischen Einrichtungen wie z.B. Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern.


Impfung, Impftermine

Impfmöglichkeiten

Corona-Schutzimpfungen stehen seit Ende 2020 zur Verfügung. Sie verringern das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und können vor schweren Verläufen von COVID-19 schützen.

Arztpraxen - Suche
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Impfterminportal Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg
Deutsch, Englisch

www.dranbleiben-bw.de
Corona-Impfung, Impfmöglichkeiten - Infoseite des Sozialministeriums Baden-Württemberg
Deutsch, Englisch, Arabisch, Französisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch, Ukrainisch


Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

In medizinischen und pflegerischen Einrichtungen galt vom 16.03.2022 bis 31.12.2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19. Diese ist seit 01.01.2023 außer Kraft getreten.


Corona am Wochenende

Wer hilft am Wochenende weiter?

Was mache ich, wenn ich am Wochenende Symptome bekomme oder wenn die Warn-App ein erhöhtes Risiko (rot) anzeigt?

Erste Maßnahmen:
- reduzieren Sie Ihre Kontakte
- machen Sie evtl. einen Selbsttest

Bereitschaftsdienste und Notdienste
Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen wählen Sie 116117 oder bei lebensbedrohlichen Notfällen 112.

Unsere Hotline ist am Wochenende nicht besetzt. Gerne können Sie diese am Montag ab 8.30 Uhr wieder erreichen. (Tel.: 07071 207-3600)


Nachweise für geimpfte, genesene und getestete Personen

FAQ zu Nachweisen für geimpfte und genesene Personen

Ein digitales Zertifikat können sich geimpfte und genesene Personen sowohl in Apotheken als auch auf Anfrage hin bei impfenden Arztpraxen ausstellen lassen.

Für die Ausstellung eines digitalen Zertifikats wird ein Impfnachweis wie dem gelben Impfbuch und ein amtlicher Lichtbildausweis benötigt.

Fragen und Antworten zu Nachweisen für geimpfte und genesene Personen gibt es auf der Seite des Robert-Koch-Instituts und der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.


Informationen für Menschen mit Behinderung

Mehrsprachige Informationen / Multilingual information

Mehrsprachige Informationen von tünews INTERNATIONAL; Multilingual information from tünews INTERATIONAL, معلومات بعدة لغات مختلفة من تونيوز الدولية ;اطلاعات به چندین زبان متفاوت از آژانس خبری بین المللی تونیوز


Studien

Weitere Informationen

Hygienemaßnahmen

Das Robert-Koch-Institut (RKI) rät: Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (mind. 1,5 m) auch vor einer Übertragung des neuen Corona-Virus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten. Kurz zusammengefasst hilft die
 
AHA+L+A-Regel
Abstand halten,
Hygiene beachten,
im Alltag Maske tragen sowie
regelmäßiges Lüften und
die Corona-Warn-App nutzen!


  
 

Landratsamt Tübingen

Corona-Hotline

Mo. - Fr. 8:30 – 12:00 Uhr
Tel.: 07071 207-3600
Bitte hören Sie sich die Ansage bis zum Ende an.

Corona-Mail

E-Mail: Covid-Fragen@kreis-tuebingen.de

Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes

Mo.-Fr. 08:00-12:00 Uhr,
Do. 14:00-16:00 Uhr

Der Zutritt zum Landratsamt ist nur mit vorher vereinbartem Termin möglich.

Die spezifischen Öffnungszeiten der Abteilungen finden Sie auf der jeweiligen Abteilungsseite unter dem Navigationspunkt "Organisation".

Fragen zu anderen Themen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes
z.B. AIDS-/STI-Sprechstunde, Infektionsschutz und Tuberkulose, Belehrungen Lebensmittelgewerbe, Schwangerschaftsberatung, Hygiene, Wasser, Heilpraktiker, Gesundheitsplanung, Sucht, Einschulungsuntersuchung, Amtsärztliche Bescheinigungen und weitere.