Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde regelt den Verkehr aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung und kann diesen beschränken oder verbieten (Geschwindigkeit, Überholen, Verkehrsverbote, Baustellen). Sie erteilt Erlaubnisse für Veranstaltungen auf der Straße, z.B. Sportveranstaltungen oder Festzüge, für deren übermäßige Benutzung (Großraum- und Schwerverkehr) und Ausnahmegenehmigung wie z.B. zum Befahren von gesperrten Straßen, Halt- und Parkverbote/Parkerleichterungen. Sie ist Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde nach dem Güterkraft-/ Fahrpersonalrecht, im Fahrlehrerwesen und bei der Beförderung gefährlicher Güter.
Darüber hinaus überwacht sie das Geschwindigkeitsverhalten im fließenden Verkehr durch ihre 15 stationären Messanlagen und den mobilen Messwagen; auch der ruhende Verkehr wird durch einen Mitarbeiter überprüft. Oberstes Ziel bleibt immer die Gewährleistung der Verkehrssicherheit.
Aufgaben
- Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
- Ausnahmen beim Parken für Menschen mit Schwerbehindertenausweis:
Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen ("orangefarbener Parkausweis")
Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis") - Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Ausnahme
Onlineantrag und Beschreibung - Beförderung gefährlicher Güter (Fahrwegbestimmung)
- Großraum- und Schwerverkehr: Erlaubnis
Onlineantrag und Beschreibung - Güterkraftverkehr
- Nichtverkehrsübliche Benutzung von Straßen
- Verkehrserziehung
- Verkehrslenkung
- Verkehrssicherung
- Verkehrsrechtliche Anordnung
Onlineantrag und Beschreibung - Baustellen auf öffentlichen Straßen: verkehrsrechtliche Anordnung
Onlineantrag und Beschreibung