Straßenverkehrsbehörde

Die Straßenverkehrsbehörde regelt den Verkehr aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung und kann diesen beschränken oder verbieten (Geschwindigkeit, Überholen, Verkehrsverbote, Baustellen). Sie erteilt Erlaubnisse für Veranstaltungen auf der Straße, z.B. Sportveranstaltungen oder Festzüge, für deren übermäßige Benutzung (Großraum- und Schwerverkehr) und Ausnahmegenehmigung wie z.B. zum Befahren von gesperrten Straßen, Halt- und Parkverbote/Parkerleichterungen. Sie ist Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde nach dem Güterkraft-/ Fahrpersonalrecht, im Fahrlehrerwesen und bei der Beförderung gefährlicher Güter.

Darüber hinaus überwacht sie das Geschwindigkeitsverhalten im fließenden Verkehr durch ihre 15 stationären Messanlagen und den mobilen Messwagen; auch der ruhende Verkehr wird durch einen Mitarbeiter überprüft. Oberstes Ziel bleibt immer die Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

Aufgaben

  
 

Verkehr und Straßen

Aufgabenbereich

Straßenverkehrsbehörde

Kontakt und Sprechzeiten

Die Büros der Abteilung befinden sich im Gebäude Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen.

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.-Mi. 07:30-12:00 Uhr und
13:00-15:00 Uhr,
Do. 07:30-12:00 Uhr und
13:00-17:00 Uhr,
Fr. 07:30-12:00 Uhr

Sachgebietsleitung

N.N.
Raum: A2 41
Tel.: 07071 207-4320
Fax: 07071 207-94320

Stellvertr. Sachgebietsleitung

Herr Lau
Raum: A2 39
Tel.: 07071 207-4319
Fax: 07071 207-94319
r.lau@kreis-tuebingen.de

Verkehrsüberwachung

Herr Lang
Raum: A2 44
Tel.: 07071 207-4323
Fax: 07071 207-94323
h.lang@kreis-tuebingen.de

Ausnahmegenehmigungen nach der StVO (u.a. Schwertransporte)

Frau Balzer
Raum A2 44
Tel.: 07071 207-4322
Fax: 07071 207-4355
a.balzer@kreis-tuebingen.de

Ausnahmegenehmigungen nach der StVO (u.a. Parkausweise)

Frau Thoni
Raum: A2 45
Tel.: 07071 207-4304
Fax: 07071 207-4355
b.thoni@kreis-tuebingen.de