Verfahren
In der Fahrschule Ihrer Wahl erhalten Sie weitere Informationen sowie einen Fahrerlaubnis-Antrag, den Sie bitte ausgefüllt mit den Unterlagen bei dem für Sie zuständigen Bürgermeisteramt einreichen.Die praktische Prüfung haben Sie am Ort Ihrer Hauptwohnung oder am Ort Ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung, Ihres Studiums oder Ihrer Arbeitsstelle abzulegen. Eine Ausnahmegenehmigung ist mit Begründung bei der Führerscheinstelle zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild (3,5 x 4,5 cm, heller Hintergrund) Foto-Mustertafel (565 KiB)
- ein Sehtest
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten
- Name der Fahrschule
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, bei alleinigem Sorgerecht ist ein entsprechender Nachweis beizufügen
- Kopien der Ausweise der Erziehungsberechtigten
- Beiblätter für den Antragsteller (53,9 KiB) und die Begleitpersonen (68,5 KiB)
- Kopien der Ausweise und Führerscheine aller Begleitpersonen
Gebühren
- Antragsgebühr 38,30 €
- Ausfertigung der Prüfbescheinigung 7,70 €
- Überprüfung einer Begleitperson 6,70 €
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (je Begleitperson) 3,30 €
Beispiel: Antrag auf eine Fahrerlaubnis ab 18 mit Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 und 2 Begleitpersonen: 38,30 + 7,70 + 2 x 6,70 + 2 x 3,30 = 66,00 €