Gaststättenrecht, Gaststättenerlaubnis

Eine Gaststättenerlaubnis benötigt derjenige, der alkoholhaltige Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle an jedermann oder bestimmte Personengruppen verabreicht (§ 1, 2 Gaststättengesetz).

Wir erteilen Gaststättenerlaubnisse für Gaststätten in den Gemeinden Ammerbuch, Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustetten und Starzach (für Betriebe in Tübingen und Rottenburg sind die jeweiligen Stadtverwaltungen zuständig; für Betriebe in Mössingen, Bodelshausen und Ofterdingen ist die Stadtverwaltung Mössingen zuständig).

Anträge können über die Gemeindeverwaltungen oder direkt bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung gestellt werden.

Onlinedienste und Formulare

Gaststättenerlaubnis

Der Antrag für die Gaststättenerlaubnis kann auch online über service-bw gestellt werden:

Gaststättenerlaubnis
Onlineantrag und Beschreibung

Gaststättenerlaubnis: Formular, erforderliche Unterlagen

Im Regelfall müssen folgende Unterlagen bei der Antragstellung vorgelegt werden:

  • Antrag Gaststättenerlaubnis (188,8 KiB)
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart 9 (zu beantragen beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnsitzes)
  • Pachtvertrag
  • Pläne der Gaststätte mit Nebenräumen, Lageplan
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart 0 (zu beantragen beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnsitzes)
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (dies ist die Bescheinigung der IHK über die Teilnahme an der Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie über die IHK Reutlingen, Tel. 07121-2010)
  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Belehrungen führt die Abteilung Gesundheit des Landratsamts durch; Anmeldung unter Tel. 07071 207-3353 erforderlich)
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung (von Antragstellern, die nicht Bürger aus EU-Ländern sind)
  • Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, eingetragener Verein): zusätzlich Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister, Ausfertigung des Gesellschaftervertrags beziehungsweise der Satzung

Gaststätten Stellvertretungserlaubnis

Gaststätten: Stellvertretungserlaubnis
Onlineantrag und Beschreibung

Ausschankerlaubnis

Ausschankerlaubnis für mehr als vier Tage: Antrag
Onlineantrag und Beschreibung 

Betriebsübernahme

Wird ein bestehender Betrieb übernommen, kann unter gewissen Voraussetzungen eine dreimonatige vorläufige Erlaubnis erteilt werden, auch wenn noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Weitere Informationen

Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln (Gesundheit)

Lebensmittelüberwachung
Veranstaltungen, Vereins- und Straßenfeste, Gemeinschaftsverpflegung, nicht gewerbliche Lebensmittelunternehmen

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung 
Übersichtsseite

  
 

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Aufgabenbereich

Gaststättenerlaubnis

Allgemeiner Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Gaststättenerlaubnis
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen

Mail: veterinaerwesen@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-3204
Fax: 07071 207-3299

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Di, Mi, Fr. 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
Mo.-Do. 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Ansprechpersonen

Sachbearbeitung

Frau Cammerer
Raum: B0 41
Tel.: 07071 207-3210
Fax: 07071 207-3299
L.Cammerer@kreis-tuebingen.de

Frau Heinz
Raum: B0 41
Tel.: 07071 207-3211
Fax: 07071 207-3299
n.heinz@kreis-tuebingen.de