Kühlschrankprämie
Förderprogramm energieeffizienter Kühlschrank
Beschreibung
Kühlgeräte sind in jedem Haushalt zu finden und haben für gewöhnlich eine lange Nutzungsdauer. Wer bei der Neuanschaffung eines Kühlschranks Wert auf eine hohe Energieeffizienz legt, kann bares Geld sparen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Sie wohnen im Landkreis Tübingen
- Sie besitzen eine gültige KreisBonusCard oder KreisBonusCard extra
- Sie nehmen an einem kostenlosen Energie-Basis-Check der Agentur für Klimaschutz teil
- Ihr erworbener Kühlschrank erreicht mindestens die Energieeffizienzklasse D nach neuem Label
Verfahrensablauf
Der Landkreis Tübingen fördert Inhaber:innen der KreisBonusCard und der KreisBonusCard Extra bei der Anschaffung eines energieeffizienten Kühlschranks mit einer Prämie von 50 Euro.
Wie erhalte ich die Förderung?
- Kostenfreien Energie-Basis-Check bei der Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen durchführen und bestätigen lassen
- Antrag runterladen, ausfüllen und unterschreiben
- Kopie der KreisBonusCard oder KreisBonusCard extra und Rechnung des Kühlschranks mit der Energieverbrauchskennzeichnung (Label) beifügen
- Vollständige Unterlagen bei uns einreichen
Wir überweisen Ihnen den Zuschuss nach Bearbeitung direkt auf Ihr Konto. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Kostenzuschuss wird nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gezahlt. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Entstehen durch die Teilnahme an dem Programm irgendwelche Verpflichtungen?
Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Wir können den Zuschuss aber nur auszahlen, wenn Sie die oben genannten Kriterien erfüllen und der Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen.
Der Energie-Basis-Check der Agentur für Klimaschutz ist für Inhaber:innen der KreisBonusCard oder KreisBonusCard Extra kostenlos.
Terminvereinbarung
Den Termin bei der Agentur für Klimaschutz vereinbaren Sie unter:
Mail: info@agentur-fuer-klimaschutz.de
Tel.: 07071 567-9612
Gibt es weitere Fördermöglichkeiten?
Einwohner:innen der Stadt Tübingen, welche Kund:innen der Stadtwerke Tübingen sind, können unabhängig vom Besitz einer KreisBonusCard oder KreisBonusCard Extra unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Förderung in Höhe von 100 Euro erhalten.
Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Schlagwort Kühlschranktausch auf der Internetseite „Tübingen macht blau“ oder bei den Stadtwerken Tübingen.
Antrag, Formulare
Der Antrag liegt auch in den Bürgermeisterämtern der Städte und Gemeinden aus oder kann von uns zugesandt werden.
Die Förderung beantragen Sie beim Landkreis Tübingen
Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Bildungspaket
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Mail: bildungspaket@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-6162
Fristen
Die Förderung kann nur für das laufende Jahr geltend gemacht werden. Eine rückwirkende Förderung für ein zurückliegendes Jahr ist nicht möglich.
Kosten
Keine.
Bearbeitungsdauer
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird Ihr Antrag umgehend bearbeitet.
Rechtsgrundlage
Bei der Förderung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landkreises Tübingen, welche vom Kreistag beschlossen wurde. Es besteht hierauf kein Rechtsanspruch.
Weitere Informationen
- Energieschulden
Mehrsprachige Broschüre mit Energiespartipps, herausgegeben vom Landkreis in Kooperation mit der Verbraucherzentrale.
Kontakt
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung