Sorgeberechtigte
Beratung und Unterstützung für Alleinsorgende oder sorgeberechtigte Elternteile und junge Volljährige
Beschreibung
Alleinsorgende oder sorgeberechtigte Elternteile können sich beraten und unterstützen lassen. Die Rechtsberatung bezieht sich insbesondere auf Fragen
- der Personensorge
- des Umgangsrechts
- der Vaterschaft
- des Unterhaltsanspruchs der Mutter und des Kindes
- der elterlichen Sorge
Junge Volljährige können sich bis zum vollendeten 21. Lebensjahr in Bezug auf ihre Unterhaltsansprüche beraten und unterstützen lassen.
Das Sachgebiet BPV kann Hilfestellungen geben, Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen, um auch die Eigenverantwortung zu stärken.
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung Jugend: Sachgebiet Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft (BPV)
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
BPV
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Tel.: 07071 207-2117
Fax: 07071 207-6197
Telefonische Sprechzeiten
Mo.–Do. 8:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr
Fr. 8:00–12:00 Uhr
persönliche Besprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontaktübersicht
Sachgebietsleitung
Frau Klaiber