Hilfen zur Erziehung
Hilfen zur Erziehung: ambulante und stationäre Hilfen, Feststellung des Bedarfs, Hilfen für junge Volljährige
Beschreibung
In vielen Fällen lassen sich familiäre Konflikte oder Probleme durch Beratung bewältigen. Die Beratung erfolgt in einer unserer Jugend- und Familienberatungszentren oder in einer anderen Beratungsstelle (pro familia; Ökumenische Beratungsstelle Brückenstraße).
Wenn im Rahmen einer solchen Beratung festgestellt wird, dass diese Form der Hilfe nicht ausreicht und ein darüber hinausgehender Hilfebedarf besteht, kann die Beratungsfachkraft im Einverständnis mit der Familie an den Fachdienst Hilfe zur Erziehung im Jugendamt vermitteln.
Gem. § 27 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe hat ein Personensorgeberechtigter „bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist“.
Der Fachdienst Hilfe zur Erziehung prüft ob ein Bedarf an Hilfe zur Erziehung besteht. Wenn die Voraussetzungen für eine Hilfe vorliegen, erfolgt die Planung der geeigneten Hilfe in Zusammenarbeit mit der Familie. Der Fachdienst berät dabei die Beteiligten und begleitet den gesamten Prozess.
Unter besonderen Voraussetzungen haben auch junge Volljährige, längstens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, gem. § 41 SGB VIII einen Anspruch auf „Hilfe für junge Volljährige“. Die Prüfung des Bedarfs erfolgt analog den Hilfen zur Erziehung.
Weitere Informationen
- Frühe Hilfen für Eltern mit Kleinkindern von 0–3 Jahren
Infoportal Landkreis Tübingen, Programm STÄRKE
Kontakt
Fachbereich Erziehungshilfe und Kinderschutz (FBEK): Sachgebiete Tübingen und Steinlach / Rottenburg
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00
und nach Terminvereinbarung
Gebiet Tübingen (Ammerbuch, Dettenhausen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen)
Sekretariat
Tel.: 07071 207-2150
Tel.: 07071 207-2157
Fax: 07071 207-2199
Gebiet Mössingen, Rottenburg, Gomaringen, Dußlingen, Bodelshausen, Ofterdingen, Nehren
Sekretariat
Tel.: 07071 207-2151
Fax: 07071 207-2199
Abteilungssekretariat
Tel.: 07071 207-2104
Fax: 07071 207-2199
Sachgebietsleitung
Fachbereich Erziehungshilfe und Kinderschutz, Tübingen, FBEK I: Frau Lang, Frau Waiblinger
Fachbereich Erziehungshilfe und Kinderschutz, Steinlach / Rottenburg, FBEK II: Frau Kanzleiter-Schilling