Stiefelternadoption

Beschreibung

Ich möchte das Kind meines Ehepartners adoptieren

  • Sie sind eine sogenannte Patchworkfamilie oder auch Stieffamilie und haben Kinder aus anderen Beziehungen.
  • Sie möchten das Kind Ihrer Ehefrau bzw. Ihres Ehemannes adoptieren.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Adoption durch ein Stiefelternteil ist:

  • Mindestens ein Jahr Ehedauer und insgesamt drei Jahre Zusammenleben der Ehepart­ner mit dem Kind.
  • Zwischen dem oder der Annehmenden und dem Kind muss ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden sein.
  • Der leibliche Elternteil muss in die Adoption einwilligen und dies bei einem Notar beurkun­den lassen. Sollte es hier zu Problemen kommen, lassen Sie sich bitte bei uns beraten.
  • Der Antrag auf Adoption wird bei einem Notar gestellt.

Verfahrensablauf

Die Entscheidung trifft das Amtsgericht – Vormundschaftsgericht.

Der Fachdienst Adoption wird zu einer Stellungnahme aufgefordert und wird mit Ihnen Beratungsgespräche führen. Diese Beratung ist kostenlos.

Es ist jedoch sinnvoll, sich vor dem Antrag beim Notar mit dem Fachdienst Adoption über die gesamte Adoption zu beraten.

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
Adoption
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-92163

Allgemeine Sprechzeiten

Mo., Mi., Do., Fr.
nach Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

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