Abfall: Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln
Abfallrecht, Kreislaufwirtschaftsgesetz, gewerbliches und gemeinnütziges Sammeln: Anzeige, Erlaubnis
Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen: Anzeige und Erlaubnis
Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Erlaubnis nach § 54 KrWG.
Grundsätzlich müssen alle Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen die Tätigkeit ihres Betriebes rechtzeitig vor Aufnahme ihrer Tätigkeit der zuständigen Abfallrechtsbehörde am Hauptsitz des Betriebes anzeigen.
Für das gewerbsmäßige Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis erforderlich.
Die Unterscheidung von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen erfolgt in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). In dieser sind alle gefährlichen Abfälle mit einem Stern (*) gekennzeichnet:
- Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis
Formulare, Infomaterial, Download
- Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung – Anlage 2 – Formblatt Anzeige nach § 53 KrWG (PDF/515 KB)
- Anforderungen an Anzeigen nach § 53 KrWG (PDF/103 KB)
- Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung – Anlage 3 – Formblatt Antrag auf Erlaubnis nach § 54 KrWG (PDF/425 KB)
- Merkblatt zur Beantragung einer Erlaubnis (PDF/38 KB)
Gewerbliches und gemeinnütziges Sammeln von Abfällen aus privaten Haushalten: Anzeige
Anzeige nach § 18 KrWG für das gewerbliche oder gemeinnützige Sammeln von Abfällen aus privaten Haushalten.
Für das Sammeln von Abfällen aus privaten Haushalten (z.B. Metallschrott, Altkleider, Altpapier u.ä.) ist spätestens drei Monate vor Aufnahme der Sammeltätigkeit eine Anzeige nach § 18 KrWG bei der zuständigen Abfallrechtsbehörde des jeweiligen Sammelbezirks einzureichen.
Formulare, Infomaterial
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung Umwelt und Gewerbe, Sachgebiet Wasserwirtschaft, Abfallrecht und Bodenschutz
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Die Büros der Abteilung Umwelt und Gewerbe befinden sich in der Derendinger Straße 40.
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Mo.–Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Kontaktübersicht
Sachgebietsleitung
Herr Mittag