Schornsteinfegerwesen

Kehrbezirke Bezirksschornsteinfegermeister (BSM)

Änderungen im Schornsteinfegerwesen

Zum 01.01.2013 ist das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz in Kraft. Damit ist der Hauseigentümer eigenverantwortlich für die fristgerechte und ordnungsgemäße Erledigung der vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten in seinem Gebäude zuständig. Die vorgeschriebenen Fristen kann man dem gebührenpflichtigen Feuerstättenbescheid entnehmen, den bis spätestens 31.12.2012 jeder Hauseigentümer von seinem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister erhalten sollte. Welcher Schornsteinfeger mit der Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten beauftragt wird, bleibt ab 2013 dem Eigentümer selbst überlassen, es muss sich jedoch um einen für Schornsteinfegerarbeiten zugelassenen Betrieb handeln.

Den vollständigen Text über die Änderungen im Schornsteinfegerwesen ab 2013 entnehmen Sie diesem Dokument:

Aktuelles

Kehrbezirkseinteilung der Bezirksschornsteinfegermeister

Zum 01.01.2006 wurden die Kehrbezirke der Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) neu eingeteilt. Den für Sie zuständigen Schornsteinfeger können Sie der Straßenliste Ihres Wohnorts entnehmen, die für jeden Wohnort als PDF-Dokument über folgende Links verfügbar sind:

Übersicht über die Kehrbezirke:

Weitere Informationen

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Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Gewerberecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-93126

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 08:30–11:30 Uhr
und nach Terminvereinbarung

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