Zensus 2022: Haushaltsbefragung startet
Von Mitte Mai bis Ende Juli werden vom statistischen Landesamt ausgewählte Personen durch Erhebungsbeauftragte für den Zensus 2022 befragt. Im Landkreis Tübingen sind das rund 15.000 Personen. Die Haushalte erhalten vorab eine Briefinformation. Für die Städte Tübingen, Rottenburg und Mössingen sind eigene Erhebungsbeauftragte im Einsatz.
Statistische Erhebung Zensus 2022
Der Zensus ist eine statistische Erhebung, die ab dem Stichtag 15. Mai 2022 in ganz Deutschland durchgeführt wird, er liefert verlässliche Bevölkerungszahlen für die Gemeinden, die Bundesländer und für Deutschland insgesamt.
Diese Volkszählung findet alle zehn Jahre in ganz Deutschland statt, dabei geht es unter anderem um Fragen zum Wohnraum und zur Lebenssituation, zu Bildung, Ausbildung und Erwerbstätigkeit. Diese Informationen liefern wichtige Erkenntnisse, die in politische Entscheidungen, in Wirtschaft und Gesellschaft einfließen.
Vor allem sind die Daten für die Gemeinden sehr wichtig, denn die staatlichen Gelder, die die Gemeinden von Bund und Land zur Finanzierung von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen und weiteren Infrastruktureinrichtungen bekommen sind abhängig von den mit dem Zensus ermittelten Daten.
Briefinformation und Befragung
Zunächst finden die sogenannten Vorbegehungen statt. Dabei überprüfen die Erhebungsbeauftragten die per Zufallsverfahren ausgewählten Anschriften und kündigen den geplanten Befragungstermin durch den Einwurf entsprechende Umschläge in die Briefkästen an.
Danach finden dann die persönlichen Befragungen statt. Hierfür sind etwa 110 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte im Kreisgebiet unterwegs. Die Befragungen erfolgen an der Tür oder im Flur.
Die Ehrenamtliche wurden im Vorfeld sorgfältig ausgewählt, umfassend geschult und auf Verschwiegenheit verpflichtet. Sie weisen sich vor Beginn des Gesprächs mit einem offiziellen Ausweis aus. Ein Teil der Befragten erhält im Anschluss an das Gespräch zusätzlich noch persönliche Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen mit weiteren Fragen unter anderem zur Bildung, Erwerbstätigkeit und zum Beruf.
Die Befragten sind zur Auskunft gesetzlich verpflichtet.
Wohnungseigentümer haben darüber hinaus im Rahmen des Zensus per Post einen Fragebogen vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg erhalten.
Sämtliche gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke erhoben und streng abgeschottet verwaltet. Es werden keine Daten an andere Verwaltungsstellen wie beispielsweise Meldebehörden, Polizei oder Finanzamt weitergegeben.
Weitere Informationen
Zensus 2022 im Landkreis Tübingen
Häufige Fragen und Antworten