Vor der Einreise (FAQ)

Ukraine: Information – Україна: Інформація

Ich bin ukrainischer Staatsangehöriger und befinde mich NICHT im Bundesgebiet

Ich möchte gerne aus der Ukraine in das Bundesgebiet einreisen. Welche Möglichkeiten bestehen für mich?

Bitte entscheiden Sie in eigener Verantwortung, welche Ausreisemöglichkeit für Sie geeignet und sicher ist. Die Lage ist sehr volatil und kann sich auch kurzfristig ändern, ohne dass z. B. das Auswärtige Amt davon Kenntnis erhält. Aktuell liegen dem Auswärtigen Amt keine Informationen über geschlossene Grenzübergänge vor. Mit längeren Wartezeiten muss gerechnet werden.

Eine Evakuierung durch deutsche Behörden ist angesichts der Lage derzeit nicht möglich.

Die deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarländern der Ukraine stehen bereit, ab der Grenze Hilfestellung anzubieten.

Sie erreichen die Krisenhotline des Auswärtigen Amts unter +49 (0) 30 / 5000 3000.

Ukrainische Staatsangehörige, die über biometrische Reisepässe verfügen, benötigen für Kurzaufenthalte im Schengenraum (bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) nach wie vor kein Visum.

Mit einem gültigen Reisepass ist eine visumsfreie Einreise möglich.

Ich habe keinen gültigen Reisepass. Wie kann ich in das Bundesgebiet einreisen?

Da der Luftverkehr aus der Ukraine aktuell eingestellt ist, können ukrainische Staatsangehörige derzeit nicht unmittelbar in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Wie die Einreise in den Schengenraum über einen an die Ukraine angrenzenden Mitgliedstaat der Europäischen Union konkret ausgestaltet ist, liegt bei dem betroffenen Mitgliedstaat.

Ukrainische Staatsangehörige können seit 2017 mit biometrischem Pass nach EU-Recht für Kurzzeitaufenthalte visumfrei in die EU einreisen.

Ukrainische Staatsangehörige mit einem nicht-biometrischen Pass benötigen für die Einreise dem gegenüber grundsätzlich ein Visum. Ein Mitgliedstaat kann jedoch für die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen Ausnahmen zulassen.

In den ukrainischen Nachbarstaaten halten sich derzeit kleine Teams der deutschen Auslandsvertretungen Warschau, Krakau, Chisinau, Bratislava, Bukarest und Budapest bereit, um bedarfsweise an einzelnen Grenzübergängen Präsenz zu zeigen und vorrangig konsularische Unterstützung für deutsche Ausreisende aus der Ukraine zu leisten, ggf. aber auch zu Visaanträgen sowie zu pandemiebedingten Einreisefragen Auskunft zu geben.

Bitte wenden Sie sich an diese Teams zur Klärung, wie eine Einreise in das Bundesgebiet ohne gültigen Reisepass möglich sein kann und ob hierfür gegebenenfalls die notwendigen Visa erteilt werden können.

Deutsche Bahn – helpukraine: Weiterreise von Geflüchteten aus der Ukraine