PartyPass

Ein Gewinn für Veranstalter, Jugendliche, Eltern – und für den Jugendschutz

Beschreibung

Abbildung einer Karte mit der Beschriftung "PartyPass", mit einem Feld für ein Passfoto und Feldern für Einträge wie Name, Anschrift und weiteres

Die Gemeinden und Städte im Landkreis Tübingen haben 2013 den PartyPass eingeführt. Damit haben Veranstalter die Möglichkeit, die Vorgaben des Jugendschutzes einzuhalten und gleichzeitig Jugendlichen unter 18 Jahren einen – kontrollierten – Einlass zu ihrer Veranstaltung zu gewähren. Mit dem PartyPass wird ein wirkungsvolles Mittel zur Einhaltung des Jugendschutzgesetztes angewandt, das auch den Eltern eine verlässliche Basis bietet.

Mit dem PartyPass können Veranstaltungsbesucher:innen unter 18 Jahren bei Veranstaltungen eingelassen werden. Bis Oktober 2010 bestand für Veranstalter, die Wert auf Jugendschutz gelegt haben, die Möglichkeit, den Personalausweis einzubehalten, um einen Überblick über die anwesenden Jugendlichen zu behalten. Dies ist seit Oktober 2010 durch die Änderung des Personalausweisgesetzes nicht mehr möglich, da seitdem vom Ausweisinhaber nicht mehr verlangt werden darf, den Personalausweis zu hinterlegen. Dadurch hatten viele Veranstalter ihre Veranstaltungen erst für Teilnehmer ab 18 Jahren geöffnet.

Die Alternative ist jetzt der PartyPass. Anstelle des Personalausweises wird der PartyPass, nach Abgleich mit dem Personalausweis, abgegeben und muss entsprechend den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes unter 18-jährigen Jugendlichen um Mitternacht wieder abgeholt werden. Somit besteht wieder eine Kontrollmöglichkeit für den Einlass Minderjähriger. Nicht rechtzeitig abgeholte PartyPässe werden an das zuständige Bürgermeisteramt weitergeleitet. Dieses sorgt im Nachgang zur Veranstaltung dafür, dass die jeweiligen Personensorgeberechtigten den PartyPass abholen.

Unabhängig hiervon ist der PartyPass kein Freibrief. Die Eltern werden gleichzeitig in die Pflicht als Verantwortliche für ihr Kind genommen. Aus diesem Grund ist auf dem PartyPass die Telefonnummer der Eltern anzugeben.

Informationen gibt es auch beim Kreisjugendring Tübingen e. V., und bei der Jugendförderung beim Landratsamt. 

Außerdem ist der PartyPass auf Facebook unter Partypass Tübingen vertreten.

PartyPass

Der PartyPass kann kostenlos heruntergeladen und ausgefüllt werden. Dort gibt es auch sämtliche Informationen für Jugendliche, Veranstalter und Eltern.

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Jugend: Sachgebiet Jugendförderung / Teilhabe

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
Jugendförderung
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Kontaktübersicht

Aufgabenbereiche

Sachgebietsleitung

Frau Fehrle, Frau Ferber

Übergeordnete Stelle